Sportbodenbau Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_03 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportbodenbau
Sportbodenbau in 2 Sporthallen für Sanierung und Umbau.
Amalienstr. 6
13086 Berlin
— 305 m2 Feuchtigkeitsabdichtung/Schweißbahn,
— 605 m2 Ausgleichsschüttung,
— 605 m2 Wärmedämmung,
— 605 m2 flächenelastischer Sportboden mit Linoleumbelag,
— 2 St. Spielfeldmarkierungsplan,
— 3 300 lfm Spielfeldmarkierungen,
— 495 m2 Sportbodenheizung,
— 605 m2 Schutzabdeckung.
Für die Lieferung und den Einbau von Holz- und Holzprodukten sind die Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Spezifische Beschaffungshinweise für die Beschaffung von Holz zu beachten. Der Bieter erklärt mit der Holz-Eigenerklärung, dass er bei Beauftragung ein gültiges FSC-Zertifikat oder ein gleichwertig gültiges Zertifikat vorlegt bzw. einen Einzelnachweis erbringt. Ggf. ist das Sportbodensystem als Ganzes FSC-zertifiziert, dann entfällt für diese Leistungen der Nachweis für den Bieter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportbodenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nossen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer