Lösung zur Abbildung von digitalen Prozessen und Formularen Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2021-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lösung zur Abbildung von digitalen Prozessen und Formularen
Vollständige systemische Lösung zur Abbildung von digitalen Prozessen (inkl. Dokumentenerzeugung) und Formularen (Antrags-/Auftrags- u. Mitteilungsverfahren).
Vollständige systemische Lösung zur Abbildung von digitalen Prozessen (inkl. Dokumentenerzeugung) und Formularen (Antrags-/Auftrags- u. Mitteilungsverfahren).
Verlängerung 4 mal 1 Jahr
Verlängerung 4 mal 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z. B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe),
b) Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt 2 „Eigenerklärung zur Eignung“,
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Anlage 8.
(sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt 3 (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und/oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt 4 (Einzelheiten vgl. Bewer-bungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.
a) Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag – d. h. abzüglich Umsatzsteuer) über den Gesamtumsatz der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt 6; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt,sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind)
Mindestanforderungen:
— Gesamtumsatz – die Summe der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 5 Mio. EUR betragen,
— Gesamtmitarbeiteranzahl mindestens 50 Mitarbeiter.
b) Vorlage von mindestens 3 bis höchstens 5 dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 5 über Erbringung von „Vollständige systemische Lösung zur Abbildung von digitalen Prozessen (inkl. Dokumentenerzeugung) und Formularen (Antrags-/Auftrags- u. Mitteilungsverfahren)“
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 5 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Mindestanforderungen:
— Die Referenzleistung pro Projekt muss nicht abgeschlossen sein, jedoch eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen,
— Ein etwaiger Abschluss dieser Leistung darf nicht länger als 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen/Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe/Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Dabei ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bieterfragen“ zu benutzen. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67D1SR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).