IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité Referenznummer der Bekanntmachung: DL 56/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité
IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité.
10117 Berlin
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung, Installation (Anschließen, Konfigurieren, Einrichten) einschließlich der Einweisung in die technische Ausstattung (Hard- und Software) inklusiver Möbel sowie Schulung und der Pflege der Software im Rahmen der Erneuerung der Technischen Leitwarte/ bzw. des Kontrollraums für die Charité – CFM Facility Management GmbH.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die gebrauchsfertige technische Ausstattung (u. a. KVM-Switche) inklusiver Möbel betriebsfertig bereitzustellen und die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, diese Anlage eigenständig zu betreiben.
Innerhalb des Gesamtprojektes wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren notwendig. Vom Auftragnehmer wird eine ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Projektes erwartet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Erneuerung im laufenden Betrieb, ohne Störung des Betriebsflusses und der Überwachungsfunktion der Leitwarte, in das durch die Erneuerung hervorgehende System zu integrieren sowie die dafür nötigen Tätigkeiten durchzuführen. Dabei sollen alle bestehenden Meldungen, Signale, Überwachungs-, Kontroll-, Steuer-, und Erweiterungsfunktionen erhalten bleiben und in das neue System integriert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Registereintragung: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist), nachzuweisen (Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ – Dokument 9).
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ – Dokument 10 zu verwenden.
3. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ (Dokument 11) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
4. Erklärung zum Mindestjahresumsatz: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss in dem Tätigkeitsbereich des hier in Rede stehenden Auftrags einen Mindestjahresumsatz erreicht haben.
Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung zum Umsatz“ (Dokument 12) vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied eine entsprechende Erklärung vorlegen. Bei Prüfung der Erfüllung der Mindestvorgabe werden die Summen aus den Eigenerklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft berücksichtigt.
Zu Eignungskriterium 3: eine Deckung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Zu Eignungskriterium 4: Mindestjahresumsatz in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Nachweis über mindestens 3 geeignete, d. h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Dokument 13).
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
6. Angabe zur Anzahl der Beschäftigten: Die Bieter haben Angaben zu machen, über die Zahl der Fachkräfte (IT-Fachleute) oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Beschäftigtenzahl“ (Dokument 14) zu verwenden.
7. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bieter/das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV“ (Dokument 06) eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
Zu Eignungskriterium 5: Es sind mind. 3 Referenzen aus den letzten höchstens 3 Jahren vorzulegen.
Es gelten insoweit folgende Mindeststandards:
1) Es muss sich bei jeder Referenz um die Einrichtung einer Leitwarte oder eines Kontrollraums mit überwachungspflichtigen Anlagen gehandelt haben,
2) Jede Referenz muss die Einrichtung/Installation sowohl von Hard- als auch von Software umfassen,
3) Mindestens eine der 3 geforderten Referenzen muss die Ausstattung von mindestens 3 Arbeitsplätzen beinhalten,
4) Mindestens eine der 3 geforderten Referenzen muss die Implementierung von mind. 3 verschiedenen Systemen (bspw. Honeywell, Andover, Desigo CC) umfassen.
Zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard: 3 IT-Fachleute.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité.
Keine Personen sind zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]