Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-009

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/140447
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragsgegenstand umfasst den Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin unter intensiver Einbeziehung der relevanten Akteure am Standort sowie im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragsgegenstand umfasst den Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin unter intensiver Einbeziehung der relevanten Akteure am Standort sowie im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Weiteres siehe Anlage 3 Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts (Schlüssigkeit des Gesamteindrucks des Konzepts, Qualität der Maßnahmen/Leistungen, Qualität des Geschäftsmodells, Qualität des Zeitplans, Qualität der Präsentation) / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Personal (Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals, insb. Projektleiter*in und stellvertretende*r Projektleiter*in) / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Ablauf: Zunächst wird die Grundeignung der Bewerber ausgewertet (gemäß III.1.1) und III.1.2)). Anschließend erfolgt die Bewerberauswahl (gemäß III.1.3)).

Liegen mehr Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern vor als der Auftraggeber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern beabsichtigt, werden die Bewerber für die Angebotsaufforderung ausgewählt, die sich (fachlich) am meisten für die Auftragsdurchführung eignen.

Dazu werden die Teilnahmeanträge inkl. Selbstdarstellung und Referenzen anhand objektiver Eignungskriterien (siehe Anlage „FHub_Bewertung Bewerber – Eignungsmatrix“) ausgewertet und anhand deren Bewertungen und deren Gewichtung in eine Rangfolge gebracht. Jedes der Eignungskriterien wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet und dieser Punktwert – durch Multiplikation mit dem angegebenen Prozentwert – entsprechend gewichtet. Die gewichteten Punktewerte aller Kriterien werden anschließend addiert. Die (maximal 5) Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber, die weniger als 130 Punkte erreichen, nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Die Eignungskriterien werden wie folgt gewichtet:

— Modewirtschaft: 20 % Mindestanforderung, mindestens 1 Referenz,

— Zielgruppen/Stakeholder: 10 % Mindestanforderung, mindestens 1 Referenz,

— Drittmittel/Sponsoring: 15 % Mindestanforderung, mindestens 1 Referenz,

— Öffentlicher Sektor: 15 %,

— Konzeptentwurf: 40 % Mindestanforderung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV). Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Nachweis nicht älter als 12 Monate,

— Nachweis über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB mit Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente (in FHub_Anlage 1_Bewerberbogen zur Eignung):

— Angaben zum Umsatz des Bewerbers durch Erklärung über seinen Gesamtumsatz und seinem Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre,

— Erklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung oder die Bestätigung seiner Versicherung, dass mit ihm eine entsprechende Versicherung mit den Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung Umsatz: Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre bzw. für die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorweisen können; anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft kann die Mindestanforderung auch dadurch erfüllt werden, dass die Addition der Einzelumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den vorgegebenen durchschnittlichen Mindestumsatz erreicht.

Mindestanforderung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers muss über eine Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR verfügen. Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der o. g. Deckungssummen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Selbstdarstellung des Bieters (in FHub_Anlage 1_Bewerberbogen zur Eignung) – inkl. Leistungsspektrum, Nennung von Referenzprojekten, Anzahl freier und fester Mitarbeiter*innen, Bezug zu Berlin sowie zur Berliner Digital-, Kreativ- und insb. Modewirtschaft (max. 5 DIN A4-Seiten),

— Darstellung der für die Dienstleistung erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen (in FHub_Anlage 1_Bewerberbogen zur Eignung) – nachgewiesen durch Referenzen vergleichbarer Aufträge bzw. Eigenprojekte. Die einzureichenden Referenzen sollen Leistungen enthalten, die der Bewerber innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht, d.h. abgeschlossen, hat und mindestens Leistungen, Erfahrungen und Kompetenzen in der

—— Modewirtschaft (mindestens 1 Referenz),

—— mit relevanten Stakeholdern der Modewirtschaft (mindestens 1 Referenz),

—— mit Sponsoring und Drittmittelakquise (mindestens 1 Referenz),

—— sowie mit Projekten im öffentlichen Sektor nachweisen.

— Vorlage eines Konzeptentwurf zum Aufbau und Betrieb des geplanten Fashion Hubs in Berlin (max. 10 DIN A4-Seiten; in FHub_Anlage 2_Konzeptentwurf zum Fashion Hub). Interessenten sind dazu aufgefordert, die wesentlichen Inhalte, Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine grob darzustellen. Skizziert werden sollen die Leistungen und Strukturen, die Location und benötigte Fläche, das notwendige Personal, die avisierten Projektleiter*innen und Mitarbeiter*innen sowie das Geschäftsmodell, ein grober zeitlicher Umsetzungs- und Kostenplans. Hierzu kann auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Aspekte und Fragen Bezug genommen werden,

— Bewertung erfolgt gemäß Eignungsmatrix, siehe Anlage „FHub_Bewertung Bewerber – Eignungsmatrix“,

— Die Mindestreferenzen und die darüber hinaus vorgelegten Referenzen werden entsprechend der Angaben in Tabelle „FHub_Bewertung Bewerber - Eignungsmatrix“ bewertet. Kann ein Bewerber die erforderlichen Mindestreferenzen auch auf Nachforderung hin nicht beibringen und auch nicht mit vergleichbaren Tätigkeiten, Erfahrungen und Projekten nachweisen, kann von der Eignung des Bewerbers nicht ausgegangen werden und sein Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen,

— Im Bewerberbogen (FHub_Anlage 1_Bewerberbogen zur Eignung) ist unter Punkt 7. „Schlussbemerkungen“ der Name des Bewerbers und der erklärenden Person in Textform anzugeben. Erfolgt dies nicht, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR verfügen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/05/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die maximal 5 Bewerber*innen, die um Angebotsabgabe gebeten werden, werden aufgefordert, zusätzlich ein ausführliches und konkretisiertes Machbarkeitskonzept für die Auftragsdurchführung einzureichen. Darin ist auf die in der Leistungsbeschreibung (siehe FHub_Anlage 3_Leistungsbeschreibung) genannten Aufgabenpakete und Fragen ausdrücklich Bezug zu nehmen.

Die Bieter*innen sollen in ihrem Machbarkeitskonzept die wesentlichen Inhalte, Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine des Fashion Hubs in Berlin detailliert ausarbeiten – inklusive einer strategisch hergeleiteten und konkretisierten Planung der Dienstleistungen und Strukturen, des notwendigen und avisierten Personals, der notwendigen Fläche und einer möglichen Location. Es wird ein Gesamtpaket erwartet, das Lösungen für alle Arbeitspakete aufzeigt. Es sind konkrete Vorschläge zu beschreiben, wie die einzelnen Leistungen und Maßnahmen pro Arbeitspaket inhaltlich und organisatorisch ausgestaltet und umgesetzt werden sollen. Ebenfalls darzustellen sind ein zeitlicher Umsetzungsplan sowie Vorschläge für ein Geschäftsmodel des Fashion Hubs, welches wirtschaftlich nachhaltig und tragfähig sein soll. Es wird erwartet, dass bedarfsgerechte und zeitgemäße Lösungen erarbeitet werden, die die strategischen und wirtschaftsförderpolitischen Ziele des Auftraggebers adressieren.

Die Bieter*innen, die ein detailliertes Machbarkeitskonzept zu ihrem Angebot einreichen, sollen anschließend zu einem Pitching vor einer hochkarätig besetzten Jury eingeladen werden. Bieter können hier ihr Machbarkeitskonzept persönlich präsentieren und zur Diskussion stellen. Der Präsentationstermin dient zugleich als Verhandlungsgespräch zum eingereichten Angebot. Es sollen nur diejenigen Bieter*innen zum Pitch eingeladen werden, deren Machbarkeitskonzept mindestens 50 Bewertungspunkte erreicht (siehe Anlage FHub_Bewertung Angebote – Zuschlagsmatrix, gewichteter Punktwert des Hauptkriteriums „1. Qualität des Konzepts“ [Unterpunkte 1.1. bis 1.4.]).

Diese Leistungen – Erstellung eines ausführlichen Machbarkeitskonzepts inkl. Pitching – werden mit maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Bewerber vergütet. Dieses Honorar erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber nach vollständiger Vorlage ihres detaillierten Machbarkeitskonzepts und nach dem erfolgten Pitching. Dies gilt auch für den Bieter, auf den anschließend der Zuschlag erteilt wird. Voraussetzung für die Zahlung des Honorars von [Betrag gelöscht] EUR brutto ist, dass das jeweilige Machbarkeitskonzept mindestens 50 Bewertungspunkte erreicht (siehe Anlage FHub_Bewertung Angebote - Zuschlagsmatrix, gewichteter Punktwert des Hauptkriteriums „1. Qualität des Konzepts“ [Unterpunkte 1.1. bis 1.4.]). Wird ein Machbarkeitskonzept mit weniger als 50 Punkten bewertet, erhält der Bieter nur [Betrag gelöscht] EUR brutto als Honorar für seine Leistungen.

Die Auftraggeberin behält sich (gemäß VgV § 17 Abs. 11) das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen oder ein Pitching durchzuführen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10852
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.

Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021