2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2025/DG26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, eine neue Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten zu entwickeln. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln.
Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt.
Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen.
Die Mobilitätsdatenplattform vermittelt dabei zwischen
— Datenbereitstellern, insbesondere Anbietern von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsdienstleistungen
Und
— Datenabnehmern, insbesondere öffentliche oder private Anbieter mobilitätsbezogener Informationsdienste.
Die Mobilitätsdatenplattform ist hingegen nicht für eine direkte Nutzung durch Endanwender (z. B. zur Erlangung einer persönlichen Fahrplan- oder Routingauskunft) vorgesehen. Dafür werden in der Regel Informationsdienste zu verwenden sein, die dafür selbst als Datenabnehmer mit der Plattform verbunden sind.
Die künftige Mobilitätsdatenplattform soll sowohl ein Webportal zur Recherche verfügbarer Datenangebote und -dienste (z. B. zur Routenplanung) mittels Metadatenverzeichnis, als auch einen integrierten Brokerdienst zur Übermittlung der jeweils aktuellen Dateninhalte umfassen. Darüber hinaus wird es Reiseinformationsdienstleistern möglich sein, fertige Routenplanergebnisse auf Anfrage bereitzustellen.
Die Plattform ist für große Datenmengen, hohe Nutzerzahlen und für kurze Aktualisierungsfrequenzen bis hin zu Echtzeitdaten skalierbar und performant zu betreiben. Sie wird flexibel auf neue Anforderungen, wie z. B. Datenarten und Datenformate reagieren können und eine sichere Entwicklungsumgebung bereitstellen, über die von Dritten Aufbereitungen und Veredelungen der Daten direkt auf der Plattform ausgeführt werden können.
Wesentliche Bestandteile der Mobilitätsdatenplattform werden ein Web-Portal für die beteiligten Datenbereitsteller und Datenabnehmer, ein Brokerdienst zur Durchleitung von Datenströmen sowie ein zentraler Datenspeicher für die dazu benötigten Informationen sein. An die Mobilitätsdatenplattform angegliedert soll außerdem ein sog. Data App Space entstehen, auf dem datenverarbeitende Anwendungen verschiedener Akteure in einer performanten, sicheren und vertrauenswürdigen Betriebsumgebung zum Einsatz kommen können.
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer 3-mal möglichen Verlängerung um je 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
Hauptsächlich am Sitz des Auftragnehmers.
Mit der Ausschreibung wird ein gesamtverantwortlicher Dienstleister gesucht, der die initiale Entwicklung und Bereitstellung, die strategische Weiterentwicklung sowie den sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Mobilitätsdatenplattform aus einer Hand leistet.
Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: Softwareentwicklung und -integration zur Bereitstellung der Mobilitätsdatenplattform als funktionsfähiges Gesamtsystem,
— Arbeitspaket 2: Qualitätssicherung und Tests des Gesamtsystems zum Nachweis der vollständigen und fehlerfreien Umsetzung aller Funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen,
— Arbeitspaket 3: Aufbau und Bereitstellung der Infrastruktur und Installation des Gesamtsystems in mehreren Umgebungen
— Arbeitspaket 4: Migration von Dateninhalten bzw. Anbindung der Bestandsplattformen MDM und mCLOUD an die Mobilitätsdatenplattform,
— Arbeitspaket 5: Technischer Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 6: Anwendungsbetrieb und Fachadministration des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 7: Supportleistungen für das Gesamtsystem,
— Arbeitspaket 8: Wartung im Rahmen des Systemservice des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 9: Bedarfsweise Weiterentwicklung des Gesamtsystems,
— Arbeitspaket 10: Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform (Option).
Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) sollen über einen Zeitraum von 3 Jahren, zzgl. einer 3-mal möglichen Verlängerung um je 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden.
— Der Betrieb der Plattform (Arbeitspakete 5 bis 10) kann optional jährlich bis zum 31.12.2027 verlängert werden,
— Die Beauftragung des Arbeitspakets 10 „Betrieb eines Help Desks und Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen für die Mobilitätsdatenplattform“ erfolgt bedarfsweise, nur auf gesonderte Beauftragung durch den AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html).
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
Des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
Geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).