Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2020001184

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2020001184
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die FHH - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt.

Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II-Leistungsempfänger*innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor.

Die Lebenslagenberatung zielt auf die Bearbeitung, die Unterstützung, die Bewältigung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und die nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Die Grenzen der psychosozialen Betreuung zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite und zur sozialpädagogischen und sozialen Arbeit auf der anderen Seite sind fließend.

Daneben umfasst die Lebenslagenberatung alle koordinierten Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Beratung der einzelnen Person, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung dienen. Die Bewältigung der komplexen Problemlage, der Abbau oder die Verringerung von Vermittlungshemmnissen sind wichtige Voraussetzungen, um das mit der Beratung verknüpfte Ziel einer Wiederherstellung der Vermittlungsfähigkeit direkt in den Arbeitsmarkt oder zumindest einer Befähigung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu erreichen.

Die AG überträgt dem AN die Durchführung der Lebenslagenberatung im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II .V. m. § 1 SGB I.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte). Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U 25 und Ü 25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können ins-besondere sein:

— Probleme in der Wohnsituation,

— Probleme im familiären Umfeld,

— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,

— Gesundheitliche Einschränkungen.

Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).

Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der Lebenslagenberatung / Gewichtung: 65 %
Kostenkriterium - Name: Höhe des Angebotspreises / Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2 umfasst die psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U25 und Ü25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:

— Probleme in der Wohnsituation,

— Probleme im familiären Umfeld,

— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,

— Gesundheitliche Einschränkungen.

Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).

Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.

Die Angebote der Lebenslagenberatung stehen allen o. g. beschriebenen Ratsuchenden offen. In Ergänzung hierzu verpflichtet sich der AN für Los 2 im Besonderen zur psychosozialen Beratung von wohnungslosen Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Hierfür ist ein Konzept nötig, das die besonderen Problemlagen dieser Menschen berücksichtigt und adäquate, niedrigschwellige Angebote bereithält - u. a. aufsuchende Beratung, zielgruppenspezifische Ansprache (v. a. von Alleinstehenden zwischen 28 und 55 Jahren), Netzwerkarbeit und Kooperationen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der Lebenslagenberatung / Gewichtung: 65 %
Kostenkriterium - Name: Höhe des Angebotspreises / Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3 umfasst die Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen. Die Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II soll grundsätzlich Hamburger SGB II-Leistungsempfänger*innen (U 25 und Ü 25) vorbehalten sein, deren Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Aufnahme einer Beschäftigung an Gründen scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung begründet sind. Solche Gründe können insbesondere sein:

— Probleme in der Wohnsituation,

— Probleme im familiären Umfeld,

— Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen,

— Gesundheitliche Einschränkungen.

Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, oder Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor dem absehbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II in Lebenskrisen geraten, sind ebenfalls Bestandteil der Zielgruppe. Desgleichen soll ein Übergang aus dem SGB II in das SGB XII nicht zu einem Abbruch einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Beratung führen (sog. Randgruppen SGB II).

Die Angehörigen der Zielgruppe können zwischen den geförderten Lebenslagenberatungsstellen innerhalb Hamburg (unabhängig vom Wohnort) frei wählen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der Lebenslagenberatung / Gewichtung: 65 %
Kostenkriterium - Name: Höhe des Angebotspreises / Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-482513
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,

— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,

— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,

— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,

— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021