Ersatzneubau Finkenwerder Brücken – Örtliche Bauüberwachung Ingenieur- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: EC-0174-21-V-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]2181
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Finkenwerder Brücken – Örtliche Bauüberwachung Ingenieur- und Straßenbau
Die Finkenwerder Brücke (Bw 53) ist Bestandteil des Finkenwerder Rings. Sie befindet sich im westlichen Bereich des Hamburger Hafengebietes, westlich der BAB A7, Abfahrt 30 - Hamburg Waltershof und nördlich der Bahnhofteils (Bft) „Alte Süderelbe“. Das Bauwerk überführt die Finkenwerder Straße über Gleisanlagen der Hafenbahn (3 elektrifizierte Verbindungsgleise zwischen Bft Alte Süderelbe und Bft Dradenau und ein Gleis in Richtung Altenwerder West). Im Bereich der Brücke weist die Finkenwerder Straße 6 Fahrspuren auf, die den Straßenverkehr in gleicher Fahrtrichtung von Ost nach West überführen. Um den bereits bestehenden und den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen nachhaltig gerecht werden zu können, ist aufgrund des gegenwärtigen Bauwerkszustands ein Ersatzneubau der gesamten Brücke an gleicher Stelle erforderlich.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf Leistungen der Bauüberwachung im Rahmen des Ersatzneubaus der Finkenwerder Brücke.
Hamburg
Das Brückenbauwerk wird in 2 Bauphasen vollständig abgebrochen und neu errichtet. Während der ersten Bauphase wird der nördliche Überbau weiter genutzt und der südliche Überbau einschließlich Widerlager wird abgebrochen und neu errichtet. Nach Inbetriebnahme des neuen südlichen Brückenüberbaus kann dann in einer zweiten Bauphase der nördliche Überbau einschließlich Widerlager erneuert werden.
Die Bauzeit ist ab Januar 2022 bis Mitte 2025 vorgesehen.
Im Wesentlichen sind folgende Bauarbeiten durchzuführen:
— Rückbau der vorhandenen Brückenüberbauten und Widerlager;
— Herstellung von rückverankerten Mittellängsverbauten;
— Neubau von 2 dreispurigen Straßenbrücken als stählerne Stabbogenbrücken;
— Neubau von tief gegründeten und rückverankerten Widerlagern;
— Durchführung Verkehrssicherungsmaßnahmen für alle Bauzustände;
— Straßenbauarbeiten in den Brückenanschlussbereichen auf einer Gesamtlänge von ca. 230 m;
— Zugehörige Rohrleitungs- und Sielbauarbeiten im Umbaubereich;
— Einbau eines Dammbalkenverschlusses in eine bestehende Hochwasserschutzwand;
— baubegleitende Kampfmittelsondierung.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Überwachung der beschriebenen Bautätigkeiten haben.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
— Örtliche Bauüberwachung und einzelne Teilleistungen der Bauoberleitung gemäß HOAI 2013, Anlagen 12.1 und 13.1 (jeweils LPH 8);
— Objektüberwachung gemäß HOAI 2013, Anlage 14.1 (LPH 8);
— Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des genauen Leistungsstandes zu bestimmten Stichtagen;
— Sehr enge Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem Bauüberwacher Bahn (der nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist) bei allen Tätigkeiten, die mit dem Bahnbetrieb in Verbindung stehen könnten;
— Vertretung des Bauherrn (HPA) als sachkundige Person gemäß § 57 HBauO.
Hinweis:
Die Einbindung des Bewerbers in die Bau- und Objektüberwachung bei der Herstellung der Stahlüberbauten wird nur anteilig erfolgen, da die Baustellenmontage der Stahlüberbauten zu einem großen Teil von einem ebenfalls extern zu beauftragenden Schweißfachingenieur überwacht wird. Das trifft auch auf die Überwachung bei der Herstellung des Korrosionsschutzes zu. In beiden Fällen wird auch hier die Bereitschaft zur engen Abstimmung / Zusammenarbeit ausdrücklich erwartet.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge, die die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte)
Davon anteilig:
1.1 Mittlerer Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen, gemittelt aus den Jahresumsätzen vergleichbarer Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Bis zu 10 % (max. 10 Punkte):
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen < 0,5 Mio. EUR /Jahr: 0 Punkte;
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen > 2,0 Mio. EUR /Jahr: 10 Punkte.
Dazwischenliegende Werte werden linear interpoliert
1.2 Anzahl der Mitarbeiter:
bis zu 10 % (max. 10 Punkte):
< 10 Angestellte (Gesamt) oder < 3 Angestellte (ÖBÜ): 0 Punkte
≥ 10 Angestellte (Gesamt) und ≥ 3 Angestellte (ÖBÜ): 5 Punkte
≥ 25 Angestellte (Gesamt) und ≥ 5 Angestellte (ÖBÜ): 10 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 80 % (max. 80 Punkte)
Davon anteilig für Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben gemäß III.1.3.1.) 80 % (max. 80 Punkte).
Davon anteilig für den Kompetenzbereich (1) 60 % (max. 60 Punkte) und für den Kompetenzbereich (2) 20 % (max. 20 Punkte).
In einem ersten Bewertungsschritt wird geprüft, ob die eingereichte Referenz hinsichtlich der überwachten Bauleistung vergleichbar ist (siehe III.1.3. 1.)).
In einem zweiten Schritt wird geprüft, welche Leistungen der Bauüberwachung in der anerkannten Referenz erbracht wurden.
Für Kompetenzbereich (1) gemäß III.1.3. 1.) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
— 8 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
— 4 Punkte, wenn Leistungen der Bauoberleitungen erbracht wurden,
— 3 Punkte, wenn Leistungen der Objektüberwachung erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 60 Punkten für den Kompetenzbereich (1) erzielt werden. Werden mehr als 4 Referenzen eingereicht, werden die 4 punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen.
Für Kompetenzbereich (2) gemäß III.1.3. 1.) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
— 3,5 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
— 1,5 Punkte, wenn Leistungen der Bauoberleitung erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 20 Punkten für den Kompetenzbereich (2) erzielt werden. Werden mehr als 4 Referenzen eingereicht, werden die 4 punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 gem. Bewerberbogen).
2.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen. (Kategorie A.6 gem. Bewerberbogen)
3.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kategorie A.8 gem. Bewerberbogen)
4.) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB 2016 vorliegen (Kategorie A.9 gem. Bewerberbogen).
5.) Bestehende Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kategorie A.10 gem. Bewerberbogen)
6.) Erklärung, ob und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen bestehen. (Kategorie A.12 gem. Bewerberbogen)
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Kategorie D.1 gem. Bewerberbogen)
2.) Umsatz des Unternehmens während der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen. (Kategorie D.2 gem. Bewerberbogen)
3.) Zahl der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (Kategorie D.3 gem. Bewerberbogen).
Es sind mindestens folgende Aufgabenbereiche zu unterscheiden:
— Kaufmännische Angestellte;
— Technische Angestellte;
— davon bei vergleichbaren Baumaßnahmen in der Örtlichen Bauüberwachung (kurz: ÖBÜ) eingesetzt. Es sind ausdrücklich keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber. Hinweis: keine personenbezogenen Referenzen. (Kategorie E.8 gem. Bewerberbogen)
Es sind vergleichbare Referenzen für Leistungen der Bauüberwachung (Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung, Objektüberwachung) bei vergleichbaren Bauvorhaben aus den Kompetenzbereichen
(1) Ingenieurbauwerke: Straßenbrücken
(2) Verkehrsanlagen: Straßenbau einzureichen.
Im Kompetenzbereich (1) wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt:
Bei der Erbringung von Leistungen der Bauüberwachung von Straßenbrücken mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m.
Zusätzlich muss die eingereichte Referenz mindestens 3 der folgenden Besonderheiten bei der Herstellung aufweisen:
— Ersatzneubau in gleicher Lage, d. h. das Baufeld überschneidet sich mit dem zu ersetzenden Bauwerk;
— Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, d. h. der Straßenverkehr wurde während der Gesamtbauzeit größtenteils im Baufeld aufrecht erhalten, abgesehen von klar benannten und in Relation zur Gesamtbauzeit kurzen Sperrzeiten;
— Rückbau von Brückenüberbauten durch Zerlegen unter laufendem Verkehr;
— Arbeiten in unmittelbarer Nähe von elektrifizierten Gleisanlagen. Unmittelbare Nähe bedeutet, dass der Bahnbetrieb Auswirkungen auf den Baubetrieb hatte;
— Arbeiten in Gleis-Sperrpausen.
Im Kompetenzbereich (2) wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt:
Bei der Erbringung von Leistungen der Bauüberwachung von Straßenbaustellen.
Zusätzlich muss die eingereichte Referenz mindestens 2 der folgenden Besonderheiten bei der Herstellung aufweisen:
— Bauen im Bestand;
— Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, d. h. der Straßenverkehr wurde während der Gesamtbauzeit größtenteils im Baufeld aufrecht erhalten, abgesehen von klar benannten und in Relation zur Gesamtbauzeit kurzen Sperrzeiten;
— Der Straßenaufbau im Neubaubereich erfolgte mit der Belastungsklasse Bk100.
Für beide Kompetenzbereiche gilt:
Die aufgeführten Vergleichbarkeitskriterien müssen in dem eingereichten Referenzformblatt oder den zusätzlich eingereichten Referenzschreiben bzw. Projektdarstellungen eindeutig beschrieben sein. Eine Bewertung erfolgt allein auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Es sind ausdrücklich Referenzen des Unternehmens, jedoch keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
2) Erklärung zur ständigen Präsenz vor Ort (Kategorie E.13 gem. Bewerberbogen): Für die gesamte Dauer der Baumaßnahme (ca. Januar 2022 bis mindestens Juni 2025) ist die ständige Präsenz der Örtlichen Bauüberwachung auf der Baustelle zu gewährleisten. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Es sind ausdrücklich keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
Zu 1) Vergleichbare Leistungen (Kategorie E.8 gem. Bewerberbogen): sowohl zum Kompetenzbereich 1) als auch zum Kompetenzbereich 2) muss mindestens eine vergleichbare Referenz im Ausführungszeitraum der letzten 8 Jahre eingereicht werden.
Zu 2: Ständige Präsenz vor Ort (Kategorie E.13 gem. Bewerberbogen): Für die gesamte Dauer der Baumaßnahme (ca. Januar 2022 bis mindestens Juni 2025) ist die ständige Präsenz der Örtlichen Bauüberwachung auf der Baustelle zu gewährleisten. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Beispieltext:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (gem. Pkt. III.1.2))
2.) Fachliche Eignung des Bewerbers 80 %
(Personelle Leistungsfähigkeit und technische Ausstattung, Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt.III.1.3))
Die ausgeschriebenen Leistungen setzen ein hohes Maß an Erfahrung bei vergleichbaren Leistungen voraus. Das wesentliche Bewertungsmerkmal ist die durch den Bewerber nachgewiesene Kompetenz bei vergleichbaren Leistungen, die er im Bewerberbogen darlegt. Die Bewertung erfolgt gemäß den eingereichten Referenzblättern als Bestandteil des Bewerberbogens.
Details zu Bewertung werden im Abschnitt II.2.9) beschrieben.
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.
3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind.
5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen.
6.) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen.
8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: [removed]
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die 3 am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erreichen auf Rang 3 mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, werden sie zum weiteren Verfahren zugelassen, sodass sich die Anzahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erhören kann. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. II.2.9), Pkt. III.1.4) und Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen.
10.) Das weitere Verfahren wird im Kapitel 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben. Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt.
11). Der Auftraggeber behält für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern zu verhandeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.