Neubau Busbetriebshof VHH-Schenefeld (Fläche F)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 40 / 72594-0
Fax: +49 40 / 72594-603
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof VHH-Schenefeld (Fläche F)
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH beabsichtigt ab dem Jahr 2021 einen Teil ihres Busbetriebshofes in Schenefeld mit Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Omnibusse auszustatten. Die aktuell für Blockaufstellung genutzte Teilfläche mit der Bezeichnung Fläche F bietet im Endausbau eine Abstellung für insgesamt 81 Fahrzeuge bei einer reinen Solobus-Abstellung. Die Traktionsbatterien der Fahrzeuge sollen innerhalb der Betriebspausen über Gleichstromladung mit einer CCS 2.0 Mode 4 Schnittstelle gemäß den Standards DIN EN 61851 und IEC 62196-3 geladen werden.
Osterbrooksweg
22869 Schenefeld
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von DC-Ladepunkten und der dazu gehörigen Infrastruktur. In einem ersten, verbindlichen Abruf sollen insgesamt 32 Ladepunkte geschaffen werden (Mindestabnahmemenge). Weitere 49 Ladepunkte werden als unverbindliche Abrufe vorgesehen (Höchstabnahmemenge). Alle Ladepunkte müssen unabhängig voneinander mindestens 200 A Ladestrom und mindestens 150 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen können. Die Leistung je Ladepunkt ist bei Bedarf dynamisch durch ein übergeordnetes externes Lademanagementsystem (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) steuerbar auszuführen. Es gelten die Anforderungen gemäß DIN EN 61851.
Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der Ladeinfrastruktur auch die Lieferung der kompletten dafür notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung wie zum Beispiel der Mittelspannungsschaltanlagen, den Transformatoren, den Niederspannungsschaltanlagen und den Kabelverlegearbeiten. Alle zu liefernden Bestandteile sind gemäß der anerkannten Regeln der Technik vollumfänglich zu montieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Es sind in allen Abgängen, zwischen allen Spannungsebenen und an allen sonstigen technisch sinnvollen Punkten eichrecht konforme Messpunkte und Datenpunkte vorzusehen, um die Möglichkeit einer gesamthaften energetischen Auswertung zu gewährleisten.
Die Steuerung der Ladeinfrastruktur soll gemäß dem OCPP 1.6J Standard erfolgen. Eine Upgradefähigkeit auf OCPP 2.0 bzw. zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuellen OCPP Standards muss gegeben sein.
Die Steuerung und Auswertung der Wechselspannungstechnik soll über den IEC 61850 (Schutztechnik in Goose) – Standard erfolgen. Es ist die Möglichkeit der Anbindung über TCP-IP an das HighLeit-System der IDS-GmbH vorzusehen.
Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und dem Fahrzeug hat gemäß dem ISO 15118 Standard zu erfolgen.
Die weiteren Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unterfolgendem Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift benennen (einzureichen als Anlage A.3) und wird in diesem Fall sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorlegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E.).
E.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Angebot mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dann zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.5) für diesen Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
F.) Der Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E61494213) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
G.) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
H.) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.9) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [removed] zu richten.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.