Bundeswehrkrankenhaus Berlin – Bauphase III 05816 Neu- und Umbau OP-Interim – Generalübernehmerleistung Neubau OP-Interim – Vergabe 2986/2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 2986/2020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundeswehrkrankenhaus Berlin – Bauphase III 05816 Neu- und Umbau OP-Interim – Generalübernehmerleistung Neubau OP-Interim – Vergabe 2986/2020
— Bundeswehrkrankenhaus Berlin,
— Bauphase III 05816 Neu- und Umbau OP-Interim,
— Generalübernehmerleistung Neubau OP-Interim.
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Scharnhorststr. 13
10115
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung plant unter dem Projektnamen „OP-Interim Bundeswehrkrankenhaus“ die Errichtung eines Interims-OP-Gebäudes (Haus 42) in Modulbauweise auf dem Gelände des Bundeswehrkrankenhauses Berlin. Bei der Bekanntmachung geht es um diesen Neubau. Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen erfolgt als GÜ-Paket.
Es handelt sich um eine Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden 4 Bewerber zugelassen. Für die Ausarbeitung der Angebote erhalten die Bieter eine Entschädigung gemäß § 8 b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR inkl. NK brutto unter der Maßgabe, dass ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes, wertbares indikatives Angebote abgegeben wurde. Die Entschädigung kann erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden.
Der Neubau OP-Interim besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss, zurückgesetztem Technikgeschoss sowie einer Verbindungbrücke zum Bestandsgebäude (Haus 1.3). Im 1. OG beinhaltet es im Wesentlichen 5 OP-Säle und im EG Personal- und Technikräume. Der Neubau ist als rückbaubare Modulbaukonstruktion mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen und soll im zweiten Quartal 2023 bezugsfertig sein.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu
Entnehmen“.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie die Angebotsabgabe erfolgt ausnahmslos elektronisch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Telefon: [removed]