Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_HSO_12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude „Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude“. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2. OG) und 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4.. OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau – einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage – wieder hergestellt.
Hamburg
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des Parkettfoyer mit 1. Rang (1. + 2.OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 100 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 800 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 St.) und Lüftungsgitter (ca. 65 St.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Im 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4. OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 120 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 700 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 St.) und Lüftungsgitter (ca. 60 St.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Darüber hinaus sind im Proszenium, 1.Obergeschoss, Bühnenhaus asbesthaltige Wandverkleidungen abzubrechen. Alle Flächen sind fein zu reinigen und ggf. mit Restfaserbindemittel zu versehen. Im 6.Obergeschoss erfolgt der Ausbau von alten Techniktüren einschlließlich Entschichtung der Wandflächen im Laibungsbereich.
Ausführungsfristen: 28.6.2021 bis 31.8.2021
Einzelfristen – siehe hierzu auch die BVBs – Formular 6-070 VV-Bau
Baustelleinrichtung / Einrichtung Schwarzbereiche bis spätestens 4.7.2021
Beräumung Sanierungsbereiche 1. – 4.OG bis spätestens 18.7.2021
Beräumung Sanierungsbereiche Proszenium, 1.OG bis spätestens 23.7.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse),
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.5 in den Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Sofern der Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen (Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Abschnitt IV: Verfahren
20095 Hamburg, Burchardstraße 8
Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 28.4.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.