Übermittlung von Funk-Telegrammen durch das Funksystem EFR zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 201120RX01

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hhva.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeseigene juristische Person des privaten Rechts (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übermittlung von Funk-Telegrammen durch das Funksystem EFR zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 201120RX01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32418000 Funknetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Übermittlung von Funk-Telegrammen über das Funksystem EFR (Europäische Funk-Rundsteuerung) sowie die Lieferung der für die Erzeugung und Übertragung der Schaltanforderungen erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inkl. der für die Vertragslaufzeit erforderlichen Nutzungslizenz zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Übermittlung von Funk-Telegrammen über das Funksystem EFR (Europäische Funk-Rundsteuerung) sowie die Lieferung der für die Erzeugung und Übertragung der Schaltanforderungen erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inkl. der für die Vertragslaufzeit erforderlichen Nutzungslizenz zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.5.2031. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien das Vertragsverhältnis mindestens 5 Jahre vor dem Ende der Laufzeit kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.5.2041 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zur Verfügung gestellte Tonfrequenzrundfunksteuerung (TFR), über welche bisher die Beleuchtungssteuerung erfolgte, wird ab Dezember 2024 nicht weiter betrieben und muss ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) Ersatztechnologien für die Beleuchtungssteuerung in einer umfangreichen Marktanalyse sowie auf deren Eignung untersucht. Der Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Eignung der Schaltsysteme wurden u. a. die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt:

— flächendeckende Verfügbarkeit (100 %),

— sicheres und zuverlässiges Schalten (Systemverfügbarkeit mind. 99,9 %),

— „Rundsteuerbefehl“ für ein zeitgleiches Ein- und Ausschalten (> 100 000 Lichtpunkte),

— bestehender Herstellermarkt für Empfangsgeräte und ggf. erforderliche Antennen (mind. 2 Hersteller),

— aktuelle Verfügbarkeit aller benötigten Komponenten, insbesondere von Mastempfängern in Industriequalität und in Schutzgehäusen,

— gesicherte Nutzungsrechte des Netzbetreibers für mind. 15 Jahre,

— sichere Signalübertragung ohne evtl. Paketverluste und mit einer Befehlsaussendung mit definierten Übermittlungszeiten innerhalb von 2 Minuten,

— Fernparametrierung einschließlich Update,

— Einzel-, Gruppenfernschaltung,

— Investitions-/Betriebskosten,

— Umsetzbarkeit der neuen Technologien, einschließlich Lieferung der Komponenten im Zeitraum 2021 bis 2024.

Diese wesentlichen Grundanforderungen werden nur von dem Schaltsystem EFR vollständig erfüllt. Da es am Markt für ein Schaltsystem der öffentlichen Beleuchtung keine andere vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, welche die o. g. Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Eignung erfüllt, und der mangelnde Wettbewerb daher auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, kann der Auftrag aus technischen und rechtlichen Gründen nur an die EFR GmbH vergeben werden (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV). Die EFR GmbH ist das einzige Unternehmen am Markt, das über eine entsprechende technische Lösung verfügt und die für den Betrieb des EFR-Systems erforderlichen Software-Lizenzen einräumen kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20112020RX01
Bezeichnung des Auftrags:

Übermittlung von Funktelegrammen durch das Funksystem EFR zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.efr.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum zu V.2.1) um das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021