4224 BÜ 2 Süd+vorgez. BW Nord Referenznummer der Bekanntmachung: A422300425
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
4224 BÜ 2 Süd+vorgez. BW Nord
BÜ2 (BL3.1-3.4, 3.6, 5.1, 11-14)
Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI und für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI sowie weitere besondere Leistungen der Tragwerksplanung, Planmanagement, Nachtragsprüfung, Bauvermessung und Einrichtung des Baubüros.
Sachsen-Anhalt
Im Zuge der Baumaßnahme VKE 4221.1/4224, Neubau der A143 von der AS Halle Neustadt (B80) – AD Halle Nord (A14), ist über eine Strecke von insgesamt 13,20 km die A143 inkl. aller Bauwerke, Nebenanlagen und Anpassungen im nachgeordneten Netz neu zu errichten.
Aktuell im Bau sind:
— BL1.1 L159n mit BW 7,
— BL1.2 Baugrube BW 08Ü und Behelfsbrücke,
— BL02 BW05 Talbrücke Benkendorfer Bach.
Weiter sind folgende Baulose geplant:
Baulos Nr. / Auftrag Nr. Baulos Bezeichnung
3.1 A422300404 BL3.1 Vorgez-BW Süd BW01Ü+04Ü,
3.2 A422300405 BL3.2 VA Süd mit BW 02Ü, 03Ü, 06Ü,
3.3 A422300410 BL3.3 ISW BW 02Ü, 03Ü, 04Ü,
3.4 A422300406 BL3.4 VA-Süd+Altbergbausanierung,
3.6 BL3.6 As Halle Neustadt Bauphase 1,
4.1 A422300407 BL4.1 Saalequerung Bw08Ü+09A,
4.2 A422300411 BL4.2 Saalequerung Einhausung,
5.1 A422300408 BL5.1 Vorgez-BW Nord BW10Ü+11Ü+13Ü+14Ü,
5.2 A422300409 BL5.2 VA Nord mit BW12Ü+ 15Ü+ 16Ü+ 17A,
5.3 A422300412 BL5.3 ISW BW15Ü,
10 A422290431 BL10 Baumfällung und Rodung,
11 A422300413 BL11 Fahrzeugrückhaltesysteme,
12 A422300414 BL12 Markierung,
13 A422300415 BL13 Beschilderung+Wegweisung,
14 A422300416 BL14 LSA AS-Salzmünde+AS-Halle-Trotha.
Die Bauoberleitung der Gesamtmaßnahme ist mit Vertrag A422280416 an das Ing.-Büro Prof. Dr.-Ing. Heinrich Bechert + Partner vergeben worden.
Das Konzept für die Bauüberwachung sieht eine Teilung der Gesamtmaßnahme in folgende Bauüberwachungslose vor. Die geographische Zuordnung und die Bauzeiträume waren dazu das Kriterium.
BÜa: BL1.1 (beauftragt an VIC)
BÜ1: BL1.2 und BL02 (beauftragt an ARGE ICL/EIBS)
BÜ2: BL3.1-3.4, 3.6, 5.1, 11-14
BÜ3: BL4.1, 4.2 (Saalequerung)
BÜ4. BL5.2 und 5.3
Die BÜ2 ist Gegenstand dieser Vergabe.
Die Leistung BÜ2 beinhaltet:
— Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gem. HOAI § 43 und 47 Lph 8,
— Weitere besondere Leistungen der Tragwerksplanung, Planmanagement, Nachtragsprüfung, Bauvermessung und Einrichtung des Baubüros.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
— nur Mindeststandard.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— nur Mindeststandard.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV 80 v. H.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung):
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
MA 1: öBü Ingenieurbauwerke (Unterwichtung: 20)
MA 2: öBü Ingenieurbauwerke (Unterwichtung: 20)
(MA 3:öBü Vermessung nur Mindeststandard)
MA 4: öBü Verkehrsanlagen und Erdbau (Unterwichtung: 20)
MA 5: öBü Verkehrsanlagen und Erdbau (Unterwichtung: 20)
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen mit folgender Unterwichtung:
— berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation/Weiterbildung): 20 v.H.,
— Referenzen: 80 v.H.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— nur Mindeststandard.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV 20 v. H.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung)::
Leitender Bauüberwacher – Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Person mit folgender Unterwichtung:
— berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation/Weiterbildung): 20 v.H.,
— Referenzen: 80 v.H.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren.
— nur Mindeststandard.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,00 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,00 Mio. EUR gegeben ist.
(siehe Teilnahmeunterlagen)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: kumulierter Gesamtumsatz: 1 Mio. EUR.
(siehe Teilnahmeunterlagen)
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV:
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV:
Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische
Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
— zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
— zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
— § 46 (3) 6 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
— § 46 (3) 8 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).