Rahmenvereinbarung Handwerkerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SHF-1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humboldtforum.org
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MD15T/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bblaw.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MD15T
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Handwerkerleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: SHF-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92520000 Dienstleistungen von Museen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Handwerksleistungen für den Ausstellungsbau in den Bereichen Maler,- Schlosser- und Tischlerarbeiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92521100 Museumsausstellungen
39171000 Schauvitrinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die Handwerksleistungen, die im Zuge der Realisierung und des Betriebs von Ausstellungen und Veranstaltungen der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss anfallen.

Dazu zählen:

— temporäre Ausstellungen:

Zwei Sonderausstellungsflächen (SAF1 mit 900 m2 und SAF2 mit 600 qm) im Erdgeschoss und 15 Wechselausstellungsflächen mit insgesamt 3 500 m2 im 2. und 3. OG, die in einem wechselnden Turnus von jeweils 3 bis 24 Monaten bespielt werden. Ab 2022 werden jedes Jahr circa 2-3 Ausstellungen auf den Sonderausstellungsflächen und circa 3 Ausstellungen auf einem Teil der Wechselausstellungsflächen gezeigt.

— Aufbauten für Gastspiele und Installationen:

Jeweils ca. 2 x pro Jahr mit vorrangig Bühnenaufbauten in den Veranstaltungssälen (Saal 1 und Saal 2) sowie weiteren Freiflächen im Haus.

Die vorstehenden Leistungen entsprechen dem geschätzten Volumen der Rahmenvereinbarung und stellen keine abschließende Festlegung dar. Aus den angegebenen Mengen ergeben sich keine Ansprüche für die späteren Partner der Rahmenvereinbarung. Den Auftraggeber trifft keine Abrufverpflichtung.

Weitere Einzelheiten zu der vergabegegenständlichen Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,

— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Umsatz

— Gesamtumsatz: Jahresumsatz in Euro (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) vor Ablauf der Angebotsfrist,

— Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist

2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z. B. ein Angebot, ist ausreichend.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Der nachgewiesene Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.

Zu 2) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:

— Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,

— Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,

— Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR.

Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:

Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter

Auftragswert in Euro (netto).

Leistungszeitraum

Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft

Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten

2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018) vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich ist.

3) Erklärung, aus der ersichtlich ist, welches Schlüsselpersonal für die Leistungserbringung vorgesehen ist, bzgl. folgender Rollen:

— 1 Projektleiter:in; die Projektleitung ist für die operative Planung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich einschließlich der Koordination aller Teilleistungen. In diesem Zusammenhang trägt die Projektleitung die Verantwortung für das Erreichen von Sach,- Termin- und Kostenzielen im Rahmen der Projektdurchführung. Im Bereich der Planung legt die Projektleitung Ziele sowie benötigte Ressourcen für deren Erreichung fest. Dazu muss die Projektleitung hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen,

— 1 stellv. Projektleitung,

— Je Gewerk ein:e Projektmitarbeter:innen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Es sind mindestens 3 Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten zwei Merkmale durch die jeweilige Referenz vollständig erfüllt sind:

— Auftragsgegenstand waren Aufbauarbeiten von künstlerischen, historischen, ethnologischen oder vergleichbaren Ausstellungen, bei denen Tischler-, Maler- und Metallarbeiten gegenständlich waren,

— Referenzauftraggeber war ein Museum, Ausstellungshaus oder eine vergleichbare Institution (Ausstellungsfläche mit Publikumsverkehr).

Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden.

Zu 3) Schlüsselpersonal

— Die Projektleitung muss zumindest 3 Jahre Berufserfahrung im relevanten Tätigkeitsfeld (bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand) aufweisen und über einen Berufsabschluss „Meister“ oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.

— Die stellvertretende Projektleitung muss zumindest 3 Jahre Berufserfahrung im relevanten Tätigkeitsfeld (bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand) aufweisen und über einen Berufsabschluss „Meister“ oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.

— Es ist mindestens jeweils eine Projektmitarbeiter:innen für das Gewerk Maler,- Metall- und Tischlerarbeiten zu benennen. Jeder Projektmitarbeiter:in muss zumindest zwei Jahre Berufserfahrung im relevanten Tätigkeitsfeld (bezogen auf das Gewerk) aufweisen. Für jedes Gewerk ist eine unterschiedliche Person zu benennen, wobei auch Projetklerin oder stellvertretender Projektleiter:in für ein Gewerk benannt werden können.

— Für die vorstehend genannten Personen ist eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass das namhaft gemachte Schlüsselpersonal während der Leistungserbringung zur Verfügung steht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu Erklären.

2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das entsprechende Formblatt ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft.

Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellte Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die Erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch Nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird

Dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.

3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den

Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft im entsprechenden Formblatt einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB individuell nachweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Drittenzurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formblatt Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichte Unterlagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MD15T

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021