Personenbeförderung/Straßburg Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-029-15-BL4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung/Straßburg
Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrer/innen in Straßburg.
Straßburg/Frankreich
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrern für circa 18 bis 24 Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) sind. Ferner Beförderung weiterer abruf- und beförderungsberechtigter Personen während der Sitzungswochen der PVER, am vorhergehenden Wochenende sowie auf besondere Anforderung im Rahmen von einzelnen Ausschusssitzungen und anderen Veranstaltungen der PVER in der Zeit zwischen den Plenartagungen. Die Fahrten sind in der Regel innerhalb des Stadtgebietes von Straßburg/Frankreich, zu den Bahnhöfen Kehl und Offenburg sowie zu den Flughäfen Straßburg und Karlsruhe/Baden-Baden durchzuführen.
Für die Auftraggeberin besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrern mit Fahrzeugen der oberen Mittelklasse und Großraum-Vans betrifft. Dieser muss jährlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme: 7,5 Mio. für Personen- und 1,25 Mio. EUR für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis muss noch nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrern in den letzten 3 Jahren. Diese erbrachten Leistungen müssen mit dem Charakter dieser Ausschreibung vergleichbar sein. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
— Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten 3 Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss jährlich mindestens 3 Fahrer und einen Mitarbeiter für die Disposition beschäftigt haben.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
— Nachweis, dass der Bieter über die für die Leistungserbringung in Frankreich und Deutschland sowie für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Zu- und Abfahrt zu den Flughäfen Baden-Baden und Straßburg notwendigen Konzessionen bzw. Lizenzen verfügt.
— Eigenerklärung über Anzahl und Art der Fahrzeuge im Fuhrpark. Der Fuhrpark muss aus mindestens einer Limousine der oberen Mittelklasse für mindestens 3 Personen sowie zwei Großraum-Vans für mindestens 6 Personen bestehen. Für diese Fahrzeuge sind zusätzlich die Nachweise über die Mietwagenkonzession beizufügen.
— Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.