Beratung zur Neuausrichtung des Unternehmensund der Aufbauorganisation an aktuelle und künftige Aufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur Neuausrichtung des Unternehmensund der Aufbauorganisation an aktuelle und künftige Aufgaben
Es wird eine Beratungsdienstleistung beschafft, um die Organisationsstruktur der Tempelhof Projekt GmbH strategisch auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auszurichten.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Es wird eine Beratungsdienstleistung beschafft, um die Organisationsstruktur der Tempelhof Projekt GmbH strategisch auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auszurichten.
1. Prozentualer Umsatzanteil der Beratungsdienstleistung je Sektor
2. Personal
a) Leitende/r Management Berater/in (Qualifikation/Abschluss, persönliche Referenzen)
b) Leitende/r Senior Berater/in (Qualifikation/Abschluss, persönliche Referenzen)
c) Leitende/r Change-Management Berater/in (Qualifikation/Abschluss)
3. Unternehmensreferenzen
Wegen der Einzelheiten wird auf die in den Vergabeunterlagen enthaltene Bewertungsmatrix zur Bieterauswahl im Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Siehe Vertrag/Preisblatt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Bewerbungsbogen;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Bewerbungsbogen;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Bewerbungsbogen;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Frauenförderung
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Formular Korruptionsregister.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular Bewerbungsbogen;
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
— Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2020, 2019, 2018 – siehe Formular Bewerbunsgbogen
— Angabe des prozentualen Umsatzanteils je Sektor (Öffentlicher Sektor, Planung und Bau, Property Management und Change-Management) bezogen auf den Auftraggeber für das Jahr 2020 - siehe Fomular Bewerbungsbogen
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen werden.
1. Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Formular Bewerbunsgbogen
2. Angabe von erbrachten Referenzprojekten – Die Bewerber sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in oder nach dem Jahr 2018 abgeschlossen wurden.
Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb – siehe Formular Bewerbunsgbogen
3. Angaben zum vorgesehenen projektleitenden Personal
Zum vorgesehenen projektleitenden Personal sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
— Namentliche Benennung des/der vorgesehenen leitende/n Management-Beraters/Management-Beraterin,
— Namentliche Benennung des/der vorgesehenen leitende/n Senior-Beraters/Senior-Beraterin,
— Namentliche Benennung des/der vorgesehenen leitende/n Change-Management-Beraters/ Change-Management-Beraterin,
— Angabe der Qualifikation / Abschluss,
— Angabe der Berufserfahrung in der Beratungsbranche in Jahren,
— Nur Management-Beraters/Management-Beraterin: Angabe der Beratungserfahrung in dem Sektor „Planung und Bau“ sowie in dem Sektor „Property Management“ (Immobilienwirtschaft) in Jahren,
— Angabe der Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Kurzlebenslauf (Berufserfahrung),
— Angabe von persönlichen Referenzprojekten Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb - siehe Formular Bewerbunsgbogen.
Zu 1.
— im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 12 Management-Berater/innen
— im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 25 Senior-Berater/innen
Zu 2.
1) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber des öffentlichen Sektors und
— im Tätigkeitsgebiet „Organisationsentwicklung“.
2) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber aus dem Sektor „Planung und Bau“ oder „Property Management (Immobilienwirtschaft)" und
— über die Entwicklung und Implementierung bzw. begleitende Umsetzung der Strategie im Unternehmen.
3) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber aus dem Sektor „Planung und Bau“ oder „Property Management (Immobilienwirtschaft)" und
— über die Entwicklung und Implementierung bzw. begleitende Umsetzung der Aufbauorganisation im Unternehmen.
4) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber aus dem Sektor „Planung und Bau“ oder „Property Management (Immobilienwirtschaft)“ und
— bei der die Entwicklung und Implementierung der Strategie sowie Transformation der Aufbauorganisation unter dem Gesichtspunkt des Change-Managements partizipativ und kooperativ entwickelt wurde.
5) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber aus dem Sektor „Planung und Bau“ oder „Property Management (Immobilienwirtschaft)“ und
— über die Erbringung einer Beratungsleistung für ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU gemäß EU-Empfehlung 2003/361).
6) Mindestens 1 Referenz
— mit einem Auftraggeber aus dem Sektor „Planung und Bau“ oder „Property Management (Immobilienwirtschaft)“ und
— mit einem Leistungserbringungszeitraum über mindestens 6 Monate.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Unterpunkte unter 1)-6) jeweils in einer Referenz erfüllt werden müssen.
Zu 3.
Leitende/r Management-Berater/Management-Beraterin
— mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Beratungsbranche
— mindestens jeweils 2 Jahre Beratungserfahrung in dem Sektor „Planung und Bau“ und in dem Sektor „Property Management“ (Immobilienwirtschaft)
— Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS)
— Persönliche Referenzen
—— mindestens eine Referenz mit einem Auftraggeber des öffentlichen Sektors
—— mindestens eine Referenz im Tätigkeitsfeld „Strategieentwicklung“
—— mindestens eine Referenz im Tätigkeitsfeld „Aufbauorganisation".
—— mindestens eine Referenz, bei der eine anerkannte Projektmanagementmethode (PRINCE2 oder vergleichbar) angewendet wurde.
—— mindestens eine Referenz, bei der eine Zusammenarbeit mit einem/einer Change-Management-Berater/in erfolgte.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden
Leitende/r Senior-Berater/Senior-Beraterin
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Beratungsbranche
— Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS)
— Persönliche Referenzen
—— mindestens eine Referenz im Tätigkeitsfeld „Strategieentwicklung“,
—— mindestens eine Referenz im Tätigkeitsfeld „Aufbauorganisation“,
—— mindestens eine Referenz, bei der ein Projekt-Management-Office eingesetzt wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden
Leitende/r Change-Management-Berater/ Change-Management-Beraterin
— mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Change-Management Beratung,
— Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS).
BVB Mindeststundenentgelt, BVB Verhinderung von Benachteiligungen, BVB Kontrolle Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.berlin.de
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5.
„§ 135 GWB Unwirksamkeit.„
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
„§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.berlin.de