Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst — VOEK 190-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 190-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst — VOEK 190-19
Ausschreibung von Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten.
Los 1: Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Nord
Flächen des Bundesforstes in Norddeutschland.
Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Nord
Waterloostr. 4, 30169 Hannover, geschätzter Leistungsumfang: ca. 60 Projekte mit ca. 27 300 ha Fläche.
Der Bieter hat mit dem Angebot zwingend ein Probestück mit dem elektronischen Angebot einzureichen, nähere Angaben hierzu finden Sie auf der Seite 4 und der Seite 10 des Schreibens mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Wenn kein Probestück eingereicht wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Das Probestück ist mit 2 erstellten Karten (pdf-Dateien) mit dem Angebot einzureichen.
Los 2: Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Süd
Erstellung von FoBIS Forstbetriebskarten.
Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Süd Rudolphstraße 28 — 30, 90489 Nürnberg, geschätzter Leistungsumfang: ca. 30 Projekte mit ca. 6 000 ha Fläche.
Der Bieter hat mit dem Angebot zwingend ein Probestück mit dem elektronischen Angebot einzureichen, nähere Angaben hierzu finden Sie auf der Seite 4 und der Seite 10 des Schreibens mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Wenn kein Probestück eingereicht wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Das Probestück ist mit 2 erstellten Karten (pdf-Dateien) mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forstbetriebskarten Abt. PCI Fachgebiet FE Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchstadt a.d.Aisch
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit Nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu
Verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der
Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Angebote, zu denen kein Probestück eingereicht wurde, werden ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und / oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 18.1.2021, 12.00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).