Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen für das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung Referenznummer der Bekanntmachung: 32/30081230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen für das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen am Standort des AWI in Bremerhaven. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen am Standort des AWI in Bremerhaven gemäß der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.
Jahresstundenvolumina (unverbindliche Schätzung auf Basis vorhergehender Aufträge):
— Separatwachdienste ca. 24 215,
— Botendienste ca. 2 270,
— Revierkontrolldienste ca. 245,
— Interventionsdienste ca. 30.
Bei der Vertragslaufzeit wurden 60 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit zunächst 24 Monate beträgt. Der Vertrag kann mittels einseitigem Optionsrecht des Auftraggebers 3-mal um jeweils um 12 Monate verlängert werden; die Option ist jeweils 4 Monate vor dem jährlichen Vertragsende auszuüben; eine Zustimmung des AN zur Fortsetzung des Auftrages bedarf es nicht. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Optionsabrufe beläuft sich auf 60 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien und Angebotswertungssystem für die Angebotsphase lauten im Einzelnen wie folgt: Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L / P = Q) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Q“ aufweist.
Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Gesamtpauschalpreis (netto) anhand des Preisblattes in den Vergabeunterlagen.
Leistung: Zur Wertung der Leistung sind vier Konzepte vorzulegen:
1) Projektskizze,
2) Personal und Vertretungskonzept,
3) Konzept zur Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter,
4) Konzept zum Einsatz effektiver Erfassungs- und Dokumentationssysteme.
Für jedes Unterkriterium kann der Bieter 0 (ungenügend), 1 (mäßig), 5 (gut) oder 10 Punkte (überragend) erhalten. Die Leistung kann also mit mindestens 0 und höchstens 40 Punkten bewertet werden. Fehlen jegliche Darstellungen zum jeweiligen Konzept, erhält der Bieter für das jeweilige Konzept 0 Punkte. Geht der Bieter gar nicht oder nur äußerst knapp auf die funktionalen und kreativen Aspekte in der Darstellung ein, mangelt es an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für das jeweilige Konzept 1 Punkt.
5 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter bei dem jeweiligen Konzept Risiken, wahrscheinliche Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze erkennt und ausführlich behandelt. Die Darstellung muss ein stimmiges Gesamtkonzept ergeben. Ist die Darstellung daneben insgesamt schlüssig und stringent, erfolgt eine „gute“ Wertung, also 5 Punkte. Für 10 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Berücksichtigt der Bieter im Rahmen der Darstellung jedoch noch andere relevante Faktoren, die den Anforderungen des Projektes besonders Rechnung tragen, erhält er das Prädikat „überragend“, also 10 Punkte. Als relevante Faktoren seien beispielhaft ein besonders überzeugendes Fortbildungskonzept für Mitarbeiter oder die effektive Integration elektronischer Erfassungs- und Dokumentationssysteme im Rahmen der Objektüberwachung genannt. Die Punkte, die der Bieter für die einzelnen Konzepte erreicht, werden addiert und so eine Gesamtsumme „Leistungspunkte“ gebildet. Die inhaltlichen Anforderungen an die Konzepte sind detailliert in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Formvorgaben: Mit dem Angebot sind das Angebotsformular, das Preisblatt sowie der CV des vorgesehenen Projektleiters einzureichen. Bei Bedarf können weitere, über das Angebotsformular hinausgehende Unterlagen zu Referenzen eingereicht werden.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar über www.dtvp.de. Bieter und Vergabestelle werden über dort eingehende bzw. versendete Nachrichten per Email informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURD1ZN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bremen.de
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bremen.de