NEBUG Fahrleitungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0016
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG Fahrleitungsbau
Lieferung und Montage der Fahrleitungsanlage für den Neubau der Umsteigeanlage und den Betriebshof in Gröpelingen.
Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Titel 1:
Fahrleitungsanlage für eine Umsteigeanlage mit ca. 1 500 m Fahrdraht.
Titel 2:
Fahrleitungsanlage für Betriebshof mit ca. 2 500 m Fahrdraht.
Beide Titel gelten inklusive Tragwerke für Fahrleitung und Beleuchtungsanlage.
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung sicherzustellen.
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber erfolgt zunächst dergestalt, dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrizen „technische Eignungsprüfung“ und „Wirtschaftliche Eignungsprüfung“ geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der „TNW_156 Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag Vordruck 08-19“ bewertet. Mit den 3 bis 5 geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Die genannten Matrizen befinden sich bei den auf der Vergabeplattform hochgeladenen Unterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschafthochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagenbeizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB.
3. Juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe in den Teilnahmeunterlagen „Wirtschaftliche Eignungsprüfung“:
1.1 Auflistung der Jahresumsätze der vergangenen 3 Jahre in der entsprechenden Sparte,
1.2. Kein laufendes Insolvenzverfahren.
Siehe in den Teilnahmeunterlagen „technische Eignungsprüfung“:
1. Referenzprojekt mit Fahrleitungsanlagen auf Nahverkehrs-Betriebshöfen aus den Jahren 2016‐2021,
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015.
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %;
— Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 3 %;
— Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Es gelten die Bedingungen und Richtlinien (Vorschriften) unseres Leistungsverzeichnisses.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.