Hauptwache Ffm: Wandbekleidung – Neubau Betoglass Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38532
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptwache Ffm: Wandbekleidung – Neubau Betoglass
Hauptwache Ffm: Wandverkleidung – Neubau Betoglass.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hauptwache Ffm: Wandbekleidung – Neubau Betoglass
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main, Hauptwache
Hauptwache Ffm: Wandverkleidung – Neubau Betoglass
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
NT 11 Bodenaufbau wiederherstellen
Ursprünglich vorgesehen war der untere Abschluss der Stützen mit Rohrhülse, Kernbohrung, Distanzrohr und Ankerstange. Die Montage sollte auf dem Fertigfußboden erfolgen. Im Rahmen der durch den AN zu erbringenden Tragwerksplanung wurde festgestellt, dass es aufgrund von statisch-konstruktiven Erfordernissen notwendig war, diese Konstruktion zu ändern (siehe Nachtrag 03).Da die Montage aufgrund der Änderung nun auf dem Rohboden erfolgt, wurden entsprechende Öffnungen im Bodenaufbau notwendig (siehe Nachtrag 10). Diese sind dann auch wieder zu schließen.