Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme eines Computertomographen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 32/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme eines Computertomographen
Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme eines Computertomographen.
Berlin
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt ein Computertomographen aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Einbau und Inbetriebnahme eines Computertomographen für die Klinik der Radiologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin am Campus Mitte im Arbeitsbereich der Inneren Klinik.
Das Bestandsgerät ist entweder mit all seinen technischen Komponenten zu demontieren und zu entsorgen oder zurückzunehmen. Diese Leistungen sind optional anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Nachzuweisen sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) oder aus dem Jahr 2021 über vergleichbare Leistungen, d.h. über die Lieferung, den Einbau und die Inbetriebnahme eines Computertomographen.
Zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind mindestens 3 Referenzen über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der steigenden Anzahl der COVID-19 Erkrankten steigt auch das Aufkommen schwerkranker Patienten auf der infektiologischen Intensivstation.
Dadurch steigt auch der Bedarf an CT-Untersuchungen zur Lungenbildgebung bei den dort betreuten COVID-19 Erkrankten.
Die Versorgung dieser Patienten benötigt kurze Scanzeichen mit hinreichender Bildqualität und einer schnellen Bildrekonstruktionsrate, die aktuell nicht gewährleistet werden kann. Eine Befundkommunikation ist oftmals erst deutlich nach der Untersuchung möglich. Es ist aber zwingend erforderlich wichtige Befunde unmittelbar nach der Untersuchung dem Begleitpersonal mitteilen zu können.
Derzeit ist das aktuelle Gerät überfordert. Desweiteren ist zeitnah mit einer erheblichen Zunahme von defektbedingten Geräteausfällen zu rechnen.
Zentrale Vergabestelle der Charité.
Kein Bieter ist zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]