Zulassungsbescheinigungen Teil 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020001881
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Zulassungsbescheinigungen Teil 1
Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit Zulassungsbescheinigungen Teil 1 gem. der Vorgabe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für den laufenden Geschäftsbedarf.
Hamburg
Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit Zulassungsbescheinigungen Teil 1 gem. der Vorgabe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für den laufenden Geschäftsbedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zulassungsbescheinigungen Teil 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.