Durchführung, Veranstaltungsmanagement und Qualitätssicherung des Qualifizierungsprogramms 2021 im Bereich Eingliederungshilfe SGB IX für die Teilhabefachdienste Soziales und das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 06-2021-ZVS-OV-III B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung, Veranstaltungsmanagement und Qualitätssicherung des Qualifizierungsprogramms 2021 im Bereich Eingliederungshilfe SGB IX für die Teilhabefachdienste Soziales und das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Land Berlin
Für 2021 sind verbindlich mindestens 40 Veranstaltungstage umzusetzen. 10 zusätzliche Veranstaltungstage können optional nach Bedarf durch die AG abgerufen werden. Die Häufigkeit der Durchführung der einzelnen Module ergibt sich aus einer derzeit laufenden Bedarfserhebung in den Bezirken und im LAGeSo. Vom AN wird erwartet, in Kooperation mit der AG die Erhebung auszuwerten und darauf aufbauend die Planung der Veranstaltungen auszurichten. Ggf. werden aus diesem Grund einzelne Module in 2021 nicht angeboten, dafür andere dementsprechend mehrfach. Eine geringfügige Anpassung der Titel und Inhalte nach Bedarf der Zielgruppe und Absprache mit den Dozent*innen ist möglich.
Berlin
Für 2021 sind verbindlich mindestens 40 Veranstaltungstage umzusetzen. 10 zusätzliche Veranstaltungstage können optional nach Bedarf durch die AG abgerufen werden. Die Häufigkeit der Durchführung der einzelnen Module ergibt sich aus einer derzeit laufenden Bedarfserhebung in den Bezirken und im LAGeSo. Vom AN wird erwartet, in Kooperation mit der AG die Erhebung auszuwerten und darauf aufbauend die Planung der Veranstaltungen auszurichten. Ggf. werden aus diesem Grund einzelne Module in 2021 nicht angeboten, dafür andere dementsprechend mehrfach. Eine geringfügige Anpassung der Titel und Inhalte nach Bedarf der Zielgruppe und Absprache mit den Dozent*innen ist möglich. Die detaillierten Anforderungen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
Bis zu 10 zusätzlichen Veranstaltungstagen: Die Umsetzung der optionalen Veranstaltungstage erfolgt nur auf schriftlichen Abruf durch die AG und erfordert flexible Ausführungszeiten, die in einvernehmlicher Absprache zwischen AG und AN festgelegt werden.
Bis zu 10 zusätzlichen Veranstaltungstagen: Die Umsetzung der optionalen Veranstaltungstage erfolgt nur auf schriftlichen Abruf durch die AG und erfordert flexible Ausführungszeiten, die in einvernehmlicher Absprache zwischen AG und AN festgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift des Bieters auf dem eingereichten Angebotsdeckblatt gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebots, ausgenommen Anlage Nr. 10 Datenschutzrechtl. Einwilligung d. Personals
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist und sofern der Herkunftsstaat über ein solches Registereintragungssystem verfügt, ein entsprechender und alternativer Beleg der Erlaubnis der Berufsausübung *EB, *UAN, *EV.
III.1.1.2) (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars F 3, *EB, *UAN; *EV.
III.1.1.3) (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars F 4; *EB, *UAN, *EV.
— Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen" ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften – in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber- / Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F 10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F 11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen, Nachweise, Formblätter“ Anlage Nr. 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise / Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: 10825 Berlin
Land: Deutschland
Ort: 10825 Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]