ISL Iran – Kunst aus 5 Jahrtausenden James Simon Galerie Wechselausstellung (Vitrinenbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ISL Iran – Kunst aus 5 Jahrtausenden James Simon Galerie Wechselausstellung (Vitrinenbau)
ISL Iran – Kunst aus 5 Jahrtausenden James Simon Galerie Wechselausstellung (Vitrinenbau).
Berlin
„Iran – Kunst und Kultur aus 5 Jahrtausenden“ ist eine temporäre Ausstellung zur Kulturgeschichte des Iran die im Zeitraum vom 29. Oktober 2021 bis zum 20. Februar 2022 in der James-Simon-Galerie der Museumsinsel in Berlin zu sehen sein wird. Auf einer Fläche von ca. 660 qm werden historische Exponate wie bspw. Keramiken, Münzen, Schmuckstücke, Schriften, Skulpturen und Textilien in eingelassenen Wand- und freistehenden „Highlightvitrinen“ gezeigt. Zusätzliche Begleitfilme werden über intergierte Monitore abgespielt.
Die Ausstellungsarchitektur setzt sich im Wesentlichen aus den 3 Elementen
„Ausstellungswände“ mit eingelassenen Vitrinen, freistehende „Highlightvitrinen“ und einer „atmosphärischen Ausleuchtung“ des Ausstellungsraums zusammen.
Alle eingebrachten Elemente sind nach dem Zeitraum der Ausstellung wieder komplett zu entfernen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 125 GWB: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 125 GWB - beigefügtes Formblatt des Auftraggebers.
2. Versicherungsnachweis: Nachweis Haftpflichtversicherung mit Haftungssummen i. H. v. mind.[Betrag gelöscht] EUR oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zu Eignungskriterium 2: beigefügtes Formblatt des Auftraggebers
3. Referenzen: Aufstellung von mind. 3 Referenzen über die erfolgreiche Ausführung und Abwicklung von vergleichbaren Leistungen im Bereich Ausstellungsbau, welche Vitrinenbauleistungen beinhaltete im Museumskontext mit einem Auftragswert von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto aus den letzten 5 Jahren.
Zu Eignungskriterium 3: Aufstellung von mind. 3 Referenzen über die erfolgreiche Ausführung und Abwicklung von vergleichbaren Leistungen im Bereich Ausstellungsbau, welche Vitrinenbauleistungen beinhaltete im Museumskontext mit einem Auftragswert von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto aus den letzten 5 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.