Projektmanagement nationale Forschungsdateninfrastruktur NUM Referenznummer der Bekanntmachung: AL 25/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement nationale Forschungsdateninfrastruktur NUM
Projektmanagement nationale Forschungsdateninfrastruktur NUM.
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Projektmanagementdienstleistung für die nationale Forschungsdateninfrastruktur des Netzwerks Universitätsmedizin zu Covid-19 zu vergeben.
Zur Unterstützung der Bekämpfung der SARS-CoV-2 Pandemie sowie zukünftiger Pandemien bzw. Wellen bedarf es einer sicheren, erweiterbaren und interoperablen Plattform zur Bereitstellung von Forschungsdaten zu Covid-19, welche die Universitätskliniken untereinander verbindet. Das Netzwerk Universitätsmedizin hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine solche Forschungsinfrastruktur aufzubauen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.: Vergleichbare Leistungen sind Lean- und Agile Projektmanagement-Aufträge im Bereich digitale Innovationen, digitale Transformation, Informationstechnologie, Aufbau von digitalen Anwendungen o. ä. im Gesundheitswesen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Hinweis: Sollte die vorgenannte Deckungssumme zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 Geschäftsjahre oder in Summe [Betrag gelöscht] EUR über 3 Geschäftsjahre.
Zu Eignungskriterium 2:
a) Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen und Sachschäden je Versicherungsjahr,
b) Verpflichtung, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuerhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
3. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Geschäftsjahre
4. 3 Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren oder laufenden Projekten: Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Lean- und Agile Projektmanagement-Aufträge im Bereich digitale Innovationen, digitale Transformation, Informationstechnologie, Aufbau von digitalen Anwendungen o.ä. im Gesundheitswesen.
Zu Eignungskriterium 3: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen:
a) mind. 50 Mitarbeiter*innen insgesamt und davon
b) mind. 25 zertifizierte Projektmanager*innen und davon
c) mind. 5 Projektleiter*innen.
Zu Eignungskriterium 4: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Zwei der 3 Referenzen müssen aus der hochschulnahen Forschung stammen (Förderkennzeichen muss angegeben werden).
b) Eine der 3 Referenzen muss aus dem Bereich IT mit Aufbau einer Datenplattform stammen.
c) Eine der 3 Referenzen muss mindestens eine Beratung im Bereich der digitalen Strategie für eine Krankenkasse, eine Universitätsklinik, ein Krankenhauskonzern oder vergleichbare Einrichtungen im Gesundheitswesen aufweisen.
d) Bei jede der 3 Referenzen muss die angerechnete Anzahl der Personentage mit angeben werden.
e) Darüber hinaus muss der Umfang bei einer der 3 Referenzen insgesamt mindestens 300 Personentage aufweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a . Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]