DORA-Server Dienstleistungen (Los 1) und Software-Implementierung sowie Betrieb, Support, Wartung und Pflege der ICS-Kern (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E11291238
Abschnitt II: Gegenstand
DORA-Server Dienstleistungen (Los 1) und Software-Implementierung sowie Betrieb, Support, Wartung und Pflege der ICS-Kern (Los 2)
Los 1: DORA Server Dienstleistungen für die Aufrechterhaltung von effizienten Steuerungsmaßnahmen und C2X-Meldungen:
Das System DORA (Dynamische ORtung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer) sowie dessen Weiterentwicklung IRS (ITS Roadside Station) von der Autobahn GmbH des Bundes liefert Informationen über die Lage von Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) im Autobahnnetz sowie bei Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung. Mittels GPS ortet das System die bei AkD eingesetzten fahrbaren Absperrtafeln und übermittelt deren aktuellen Standort und weitere Informationen zur Baustelle (z. B. Pfeilstellung der Absperrtafel) über Mobilfunk an den DORA-Server. Dort dienen sie als Grundlage für effiziente Steuerungsmaßnahmen, die den Verkehr ggfs. über baustellenfreie Strecken leiten und Staubildungen auf gefährdeten Streckenabschnitten verhindern können. Zudem dient das generierte Datenmaterial der vernetzten fahrbaren Absperrtafeln in verschiedenen C2X-Forschungsprojekten als Datengrundlage. So kann zum Beispiel zukünftig in den Fahrzeugen selbst vor den Gefahrenpunkten einer AkD gewarnt werden.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt regelmäßige Aufgaben des DORA-System-Betriebs durch ein beauftragtes Fachunternehmen durchführen zu lassen. Um die hohen Anforderungen an das System bezüglich Meldungsinhalte und -dichte der verfügbaren Informationen aufrechtzuerhalten und Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind regelmäßige Qualitäts- und Funktionsprüfungen erforderlich. Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht in der technischen und inhaltlichen Überwachung des DORA-Systems. Hierfür sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und der Qualitätssicherung der DORA-Meldungen durchzuführen.
Los 2: Software-Implementierungen sowie Betrieb, Support, Wartung und Pflege der ICS-Kern:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement ist bei der Einführung kooperativer Systeme im Rahmen des Cooperative ITS Corridors (C-ITS Corridor) Rotterdam - Frankfurt - Wien seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Aufgabe betraut, die Vorentwicklung einer straßenseitigen Kommunikationseinrichtung (ITS Roadside Station – IRS) und einer kooperativen Zentrale (ITS Central Station – ICS) durchzuführen und in den Regelbetrieb (1. Dienst Baustellenwarnung) zu überführen. Mit dem 1.1.2021 sind diese Aufgaben von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement auf die Autobahn GmbH des Bundes vollumfänglich übergegangen. Um die zentralenseitige Software des C-ITS Corridor Systems, der sogenannten ICS-Kern, auf den aktuellsten Stand zu bringen und zu halten, damit eine Ende-zu-Ende-Funktionalität im Gesamtsystem IVS (ITS Vehicle Station), IRS, ICS, GUI (Graphische Benutzeroberfläche) und MDM (Mobilitäts Daten Marktplatz) im Regelbetrieb gewährleistet wird, sind Leistungen in Bezug auf Aktualisierung der Soft- und Hardware sowie Betrieb, Wartung und Pflege des ICS-Kern zu erbringen.
Los 1 - DORA Server Dienstleistungen für die Aufrechterhaltung von effizienten Steuerungsmaßnahmen und C2X-Meldungen
Sitz der Verkehrszentrale Deutschland in Frankfurt/Main
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht in der technischen und inhaltlichen Überwachung des DORA-Systems. Hierfür sind alle im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und der Qualitätssicherung der DORA-Meldungen durchzuführen:
Arbeitspaket 1: Fahrbare Absperrtafeln der Autobahn GmbH:
1.1 Integration von fahrbaren Absperrtafeln/BaSa (Baugruppe Sicherungsanhänger) in DORA;
1.1.1. Einbinden von in Betrieb genommenen BaSa in DORA;
1.1.2. Prüfen des Funktionszustandes neu gelieferter/montierter BaSa;
1.2 Ausgliedern von BaSa aus DORA;
1.3 Qualitätssicherung;
1.4 Datenverwaltung;
1.5 Datenauswertung;
Arbeitspaket 2: Fahrbare Absperrtafel von Fremdfirmen/Dritte:
2.1 Integration/Ausgliederung fremdfirmeneigener fahrbarer Absperrtafeln bzw. BaSa in/aus DORA;
2.1.1. Einbinden von in Betrieb genommenen BaSa in DORA;
2.1.2. Prüfen des Meldungseingangs;
2.1.3. Ausgliedern von außer Betrieb genommenen BaSa vom DORA-Server;
Arbeitspaket 3: DORA-Server Administration:
3.1 Verwalten von Benutzerkonten;
3.2 DATEX II Schnittstelle;
3.3 DORA-GUI;
3.4 Support und Wartung;
3.4.1. Betriebsüberwachung;
3.4.2. Reaktions-/Wiederherstellungszeiten (Service Desk);
3.4.3. Kartenupdate und Ausschlussgeometrie [Optional];
Arbeitspaket 4: Server Hosting;
Arbeitspaket 5: Vergütung nach Aufwand – unabsehbare Betriebsdienstleistungen;
Die Laufzeiten der oben beschriebenen Arbeitspakete (AP) unter Ziffer II. 2.4) sind für 4 Jahre (48 Monate) vorgesehen. Die AP sind einzeln buchbar bzw. jährlich kündbar. Die Kündigungen von AP müssen 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres durch den Auftraggeber in schriftlicher Form erfolgen. Bei nicht fristgerechter Kündigung der Gesamtlaufzeit, verlängert sich diese um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einem Maximum von zusätzlich 3 Jahren (36 Monate).
Der in Ziffer 3.4.3. der Leistungsbeschreibung zu Los 1 aufgeführte Leistungbestandteil "Kartenupdate und Ausschlussgeometrie [Optional]" ist eine optionale Leistung:
Der Auftragnehmer führt auf Anweisung des Auftraggebers ein Update der DORA-GUI Kartengrundlage durch und spielt die mandantenspezifischen Kartendaten in die Serversysteme der einzelnen Mandanten ein. Dabei ist auf lizenzkostenfreie Kartendaten (bevorzugt OpenStreetMap (OSM)) zurückzugreifen. Der Auftragnehmer nimmt die Überwachung, Anpassung und Wiedereinspielung der Ausschlussgeometrien (auf Basis der Betriebskilometer) nach einem Kartenupdate auf der vorhandenen DORA-GUI vor. Dies umfasst alle Änderungen an den Kartendaten, die für den Betrieb des Systems (Mapmatching bzw. Routing) notwendig sind sowie ggfs. Anpassungen der Website-GUI und Anbindung an den DORA-Server.
Die Beauftragung für eine Mandanten-Karte erfolgt durch den Auftraggeber.
Die Inanspruchnahme des optionalen Leistungsbestandteils wird etwa dann erforderlich, wenn z.B. neue Autobahnabschnitte in Betrieb gehen oder es beim Ausbau bestehender Autobahnabschnitten größere Änderungen in der Trasse gibt, so dass die Zuordnung der Koordinaten nicht mehr erfolgen kann.
Los 2: Software-Implementierungen sowie Betrieb, Support, Wartung und Pflege der ICS-Kern
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers sind die Abteilung Verkehrsmanagement/Verkehrszentrale Deutschland in Frankfurt am Main sowie Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes.
Dir vorgegebenen organisatorischen, technischen, funktionellen und betrieblichen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen.
Die ICS-Kern erfüllt die technischen ETSI-Standards. Um auch zukünftig eine Ende-zu-Ende-Funktionalität des C-ITS-Corridor-Gesamtsystems für den Betrieb in der Verkehrszentrale Deutschland in Hessen des Landes Hessen und weiterer Mandanten (z.B. weitere Verkehrszentralen) zu erreichen und auch Standardänderungen nachzukommen, sind Wartungs- und Pflegeleistungen am ICS-Kern und seiner Instanzen sowie nachträgliche Implementierungsleistungen umzusetzen. Um die notwendigen Leistungen zu erbringen stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Wartungszugang zur Verfügung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an notwendigen Abstimmungsgesprächen, mit dem Auftraggeber und mit projektbeteiligten Dritten. Für die Implementierungen sind Endtermine verpflichtend zu definieren und einzuhalten.
Erster Ansprechpartner für den Auftragnehmer sind die mit dem Projekt C-ITS Corridor betrauten Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Namen der entsprechenden Mitarbeiter werden dem Auftragnehmer zeitnah mitgeteilt.
Zur Leistung zählen folgende Arbeitspakete (AP):
4.1 AP 100: Wiederherstellung der Lauffähigkeit der aktuellen ICS-Kern (optional);
4.1.1 AP 101: Wiederherstellung der Kommunikation zwischen IRS und ICS-Kern (optional);
4.2 AP 200: Softwaretechnische Implementierungen:
4.2.1 AP 201: Wiederherstellung der Kommunikation mit dem MDM;
4.2.2 AP 202: Umstellung des Betriebssystems;
4.2.3 AP 203: Umsetzung IRS-ICS-Interface-Spezifikation entsprechend Version 1.03;
4.2.4 AP 204: Test der Implementierungen;
4.3 AP 300: Betrieb, Wartung und Pflege der ICS-Kern sowie seiner Instanzen:
4.3.1 AP 301: Betriebsüberführung;
4.3.2 AP 302: Etablierung und Aufrechterhaltung eines Change- und Releasemanagements;
4.3.3 AP 303: Umsetzung von Changes und Releases;
4.3.4 AP 304: Erstellung eines Testkonzeptes;
4.3.5 AP 305: Test neuer Releases;
4.3.6 AP 306: Betriebsüberwachung;
4.3.7 AP 307: Etablierung und Aufrechterhaltung eines Incident- und Problem-Managements;
4.3.8 AP 308: Umsetzung von Fehlerbehebungen und Umgehungslösungen;
4.3.9 AP 309: Verlängerungsoption;
4.4 AP 400: Unterstützungsleistungen:
4.4.1 AP 401: Migration in den zentralen Bundesbetrieb;
4.5 AP 500: Meetings und Dokumentation:
4.5.1 AP 501: Meetings;
4.5.2 AP 502: System- und Nutzungshandbücher;
4.5.3 AP 503: Konfigurationsmanagement;
4.5.4 AP 504: Verlängerungsoption;
Die Mindestvertragslaufzeit läuft ab Zuschlag bis 30.06.2023 mit drei optionalen Verlängerungen für die Arbeitspakete 300, Arbeitspakte 400 und Arbeitspakete 500 um je sechs Monate. Sofern der Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ankündigt, eine erstmalige Verlängerungsoption um weitere 6 Monate in Anspruch zu nehmen, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf dieser weiteren 6 Monate. Sofern der Auftraggeber innerhalb und 3 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerungsoption ankündigt, eine zweite Verlängerungsoption um weitere 6 Monate in Anspruch zu nehmen, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf dieser zweiten Verlängerung um 6 Monate. Sofern der Auftraggeber innerhalb und 3 Monate vor Ablauf der zweiten Verlängerungsoption ankündigt, eine dritte Verlängerungsoption um weitere 6 Monate in Anspruch zu nehmen, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf dieser dritten Verlängerung um 6 Monate.
Der in Ziffer 4.1 AP 100 der Leistungsbeschreibung zu Los 2 aufgeführte Leistungbestandteil "Wiederherstellung der Lauffähigkeit der aktuellen ICS-Kern (optional) - 4.1.1 AP 101: Wiederherstellung der Kommunikation zwischen IRS und ICS-Kern (optional)" ist eine optionale Leistung.
Sofern der Auftragnehmer bei Auftragserteilung Defizite in der Kommunikation zwischen IRS und ICS-Kern identifiziert, stellt der Auftragnehmer in diesem optionalen Arbeitspaket die Kommunikation zwischen IRS und der ICS-Kern auf Basis des Datenmodels Version 1.0 und der IRS-ICS-Interface-Spezifikation Version 1.02 wieder her. Diesbezüglich wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber mit Auftragserteilung eine Konfigurationsdatei zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ruft die Leistungserbringung dieses Arebeitspakets separat ab. Der Auftragnehmer kalkuliert einen Pauschalpreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Formblatt F1): Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt C-F-1). Mindestanforderungen: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe; § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Hierfür ist das Formblatt C-F-1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2.1 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2.2 Eigenerklärung zur Bieterstruktur(Formblatt F-BS): Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer III.1.3) zu 4.1 und 4.2 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3.1 Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio EUR je Schadensfall bei Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 T EUR je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. (Formblatt C-F-3.1): Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— Für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4.1 Erklärung zum Datenschutz (Formblatt F4.1): Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung).
4.2 Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter und erfolgreich abgeschlossener Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart; mindestens eine Referenz muss zu einem öffentlichen Auftraggeber erfolgen. (Formblatt F4.2): Zu jeder zu Los 1 und/oder Los 2 eingereichten Referenz(en) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Kurztitel des Referenzprojekts,
— Ausführendes Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer),
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG, Angabe der Organisationseinheit und Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber
— Leistungszeitraum (Jahr)- Auftragswert in EUR (netto),
— Anzahl der ausgestatteten Nutzer,
— Projektauftrag zur Leistungsart "Betrieb von Servern für die Verarbeitung von Daten mit Geokoordinaten" mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Bieter muss den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar belegen. Das erfordert eine Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht des Bieters mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und welche Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung vom Referenzprojekt abgedeckt werden.
Zu 4.1:
Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu 4.2:
Hierfür ist das Formblatt C-F-4.2 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Mindestanforderungen:
1. Für Los 1 und Los 2 ist,
a) mindestens eine Referenz für die Verarbeitung von Daten mit Bezug auf Geokoordinaten in Höhe von mindestens 75.000,- EUR (netto) und,
b) mindestens eine Referenz für den Betrieb und Wartung von Servern inkl. Überwachung von Dateneingängen und Datenausgängen anzugeben.
Hier ist jeweils mindestens eine Referenz für a) und b) anzugeben; eine gesonderte Angabe von Referenzen je Los ist hier nicht erforderlich.
2. Sofern der Bieter ein Angebot für Los 2 abgibt, ist zusätzlich zu den nach 1. geforderten Referenzen mindestens eine Referenz für die Verarbeitung von Daten in kooperativen Verkehrssystemen nach ETSI-Standards wie z. B. ETSI TS 102 894-2 und ETSI EN 302 637-3 anzugeben.
3. Mindestens eine der unter 1. und 2. geforderten Referenzen muss zu einem öffentlichen Auftraggeber erfolgen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Siehe Vergabeunterlagen zu Los 1 und Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
3. Fragen der Bieter sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 27.04.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
5. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-F-BG, C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C-F-Verpflichtungserklärung EL und C-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen. Im Falle der Eignungsleihe sind zudem für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html