Evaluation des Bundesprogramms Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation des Bundesprogramms Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Evaluation des Bundesprogramms Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz zu vergeben.
Deutschlandweit
Der Auftrag der Evaluation des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ umfasst folgende Module und Leistungen:
1 Empirische Erhebungen und Analysen
Konzeption und Durchführung der Evaluierung des Bundesprogramms inklusive Abstimmung des methodischen Vorgehens mit der Auftraggeberin
Quantitative und qualitative Untersuchung und Bewertung des Bundesprogramms während der Projektlaufzeit unter Berücksichtigung der in Punkt II formulierten Fragestellungen
Validierung der Programmziele, der Wirkungen des Bundesprogramms und der programmbegleitenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Qualitätssicherung, Vernetzung und Verstetigung/Nachhaltigkeit
Identifikation förderlicher und hemmender Faktoren für die Erreichung der Programmziele
Identifizierung von Good-Practice-Beispielen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
Bewertung des Nutzens aus Sicht von Bund, Kommunen/Landkreisen, Trägern, Nutzerinnen und Nutzern sowie Kooperationspartnern vor Ort (Verwaltung, Versorgung und Zivilgesellschaft)
2 Ermittlung der sozialräumlichen Verbreitung von Demenznetzwerken
Konzeption und Durchführung, inkl. Abstimmung des methodischen Vorgehens mit der Auftraggeberin
Darstellung der Ergebnisse in geeigneter Form für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums
3 Fachpolitische Unterstützung, Kooperation, Ergebnissicherung und Wissenstransfer
Anlassbezogene Beratung der Auftraggeberin
Briefing der Auftraggeberin, Kooperationsgespräche, ggf. Kurzpräsentationen auf Veranstaltungen
Teilnahme am fachlichen Beirat der Netzwerkstelle der BAGSO sowie ggf. an weiteren Fachveranstaltungen, z. B. den Auftaktveranstaltungen der neu geförderten Lokalen Allianzen
Schriftliche Beiträge zu Aktuellmeldungen des BMFSFJ, Newslettern etc. (anlassbezogen)
Recherche, Datenauswertung und Aufbereitung der Erhebungen und Erkenntnisse für die Öffentlichkeitsarbeit der Auftraggeberin; dies umfasst insbesondere Zuarbeiten zu Pressetexten, Zulieferung von Hintergrundinformationen, Aufbereitung von Daten und Rechercheaufgaben
Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung der Arbeit, Vernetzung und Kooperation der Lokalen Allianzen und den Wissenstransfer (Erfolgsfaktoren)
Allgemeinverständliche Aufbereitung und Darstellung der Zwischen- und Gesamtergebnisse in Berichtsform, Darstellung z. B. von relevanten Teilergebnissen je nach gewähltem Forschungsdesign
Es besteht eine Option der Verlängerung um acht Monate auf der Grundlage des vorgelegten Angebotes und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht eine Option der Verlängerung um acht Monate auf der Grundlage des vorgelegten Angebotes und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
Das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
Walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Namen, der beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen des für die Durchführung vorgesehenen Personals, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Zusicherung einer kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Projektträger_innen (Rahmenvertragspartner_in des BMFSFJ und weitere Auftragnehmer_innen)
h) Kenntnisse der Herausforderungen von Demenz für Betroffene und Angehörige, aber auch die Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf Teilhabe, Unterstützung und Versorgung von Menschen mit Demenz.
i) Erfahrungen in der Analyse öffentlicher Netzwerke oder Verwaltungsstrukturen.
j) Erfahrung in der Durchführung quantitativer und qualitativer Forschungsprojekte.
k) Erfahrung in der Durchführung begleitender und ergebnissichernder Evaluationsforschung in den Themenfeldern des BMFSFJ oder der Gesundheitswissenschaft.
l) Vorerfahrungen beim Zugang zu vulnerablen Zielgruppen wie z. B. Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderung.
m) Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesministerien.
n) Expertise in der Aufbereitung von Ergebnissen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
o) Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Aufträge inkl. Nachweisführung/Mittelverwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 26.4.2021, 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.