Betriebsunterstützung Datawarehouse im Zusammenhang mit der Fachanwendung OPEN/PROSOZ Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung Datawarehouse im Zusammenhang mit der Fachanwendung OPEN/PROSOZ
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Es ist ein Dienstleister zu gewinnen, der die erforderlichen Support-Aufgaben im Auftrag der Sozialbehörde übernimmt und die konzeptionelle Weiterentwicklung bzw. Pflege des DWH sicherstellt.
Mit der Einführung der Fachanwendung OPEN/PROSOZ in der Sozialbehörde im Jahre 2019 wurde ein neues zusätzlich entwickeltes Datawarehouse für das Berichtswesen aufgebaut, unter dessen Verwendung steuerungsrelevante Daten aus OPEN/PROSOZ gewonnen werden können. In OPEN/PROSOZ werden mehr als 100 000 Fallakten geführt, die über das DWH nach verschiedensten Parametern ausgewertet werden.
Das Data Warehouse (DWH) wurde als Auswertungsinstrument für OPEN/PROSOZ entwickelt und Ende Juni 2020 produktiv gesetzt. Im Rahmen von Nacharbeiten werden zum Zeitpunkt dieses Vergabeverfahrens Restarbeiten des Ausgangsprojektes erledigt, die Lösung insgesamt weiterentwickelt und neben Qualifizierungsmaßnahmen der sogenannten Power User insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität in OPEN/PROSOZ veranlasst.
Diese Aufgaben sollen bis zum 30.6.2021 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein umfänglicher Support des DWH-Systems gesichert. Die Sicherstellung des Supports ist jedoch auch über den 30.6.2021 hinaus elementar. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des DWH obliegt ab dem 1.7.2021 alleinverantwortlich der Fachlichen Leitstelle OPEN/PROSOZ (SI 14) in der Sozialbehörde.
Dataport ist hierbei im Auftrag für die Sozialbehörde für den technischen Betrieb des DWH verantwortlich. Zudem führt Dataport das Ausschreibungsverfahren für diese Vergabe durch.
Es ist ein Dienstleister zu gewinnen, der die erforderlichen Support-Aufgaben im Auftrag der Sozialbehörde übernimmt und die Pflege des DWH sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung sicherstellt.
Weiterführende Informationen zur Anforderung an die Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR (netto) p. a. betrug.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angabe von Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt anzugeben. Die Umsatzkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
1. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.4.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt, wenn die Vertragsabwicklung seit mindestens 1 Jahr erfolgreich läuft. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
Wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Im Rahmen der Vergleichbarkeit werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt:
a) Die Referenz muss für einen Stadtstaat oder eine Großstadt (>500 000 Einwohner) mit dezentralisierten Verwaltungsstrukturen als öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
b) Die Referenz hatte einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
2. Angabe über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 10 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angabe der Personalkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt anzugeben. Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
— Erklärung über die Einhaltung des Sozialdatenschutzes durch das bei der Bedarfsstelle eingesetzte Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung Und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.
Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion ein-zureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext Eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an Dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (23.04.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten Entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.
Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem Mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV Darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.