Subscription für MariaDB Referenznummer der Bekanntmachung: 1115-SL-RDBMS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Subscription für MariaDB
Softwarepflege und Support der im Einsatz befindlichen Open Source Software „MariaDB“ mit den Modulen Galera und MaxScale in Form eines Subscription-Pakets sowie optionale Erbringung etwaiger softwarenaher Dienstleistungen.
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Die BWI GmbH erwägt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner für die Softwarepflege und Support/Subscription eines relationalen Datenbankmanagementsystems ("MariaDB") (zur Software MariaDB gehören die Module "Galera-Cluster" und "MaxScale", die hier ebenfalls von der Leistungserbringung betroffen sind) abzuschließen.
Bei den Modulen handelt es sich um einen Datenbank-Cluster mit Failover-Fähigkeit ("Galera") sowie einen SQL Datenbankproxy mit regelbasierter Lastverteilung inkl. Firewall ("Max Scale").
Die Leistungen Softwarepflege und Support bestehen aus folgenden Teilleistungen (zutreffend für Produkt MariaDB mit den Modulen Galera / MaxScale):
— Lieferung inkl. Anpassung neuer Programmversionen inkl. fortlaufender Überlassung der dazugehörenden, jeweils aktualisierten Dokumentationen,
— Anwendersupport,
— Störungsmeldung/-Annahme und -bearbeitung,
— unbefristete Lizensierung der in die Software integrierten Funktionen MaxScale
Zudem sind softwarenahe/produktnahe Dienstleistungen (Implementierungs- und Befähigungsleistungen zu den genannten Softwareprodukten) als optionaler Vertragsbestandteil vorgesehen.
Aktuell werden innerhalb des Ziel- und Eigenbetriebs die Datenbanken für 8 Verfahren mit ca. 50 einzelnen Datenbanken verwendet. Perspektivisch müssen weitere 19 Verfahren und 66 einzelne Datenbanken im Rahmen einer einheitlichen Strategie in das RDBMS migriert und daher mit Subscription (siehe oben) versorgt werden.
2x 12 Monate Fortführungsoption
Softwarenahe/produktnahe Dienstleistungen (Implementierungs- und Befähigungsleistungen zu den genannten Softwareprodukten) sind als optionale Vertragsbestandteile vorgesehen.
Die BWI hat die Mögliichkeit, den Vertrag 2x um je 12 Monate zu verlängern (Fortführungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1771ee4d83f-1a6965c4ca6620f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1771ee4d83f-1a6965c4ca6620f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1771ee4d83f-1a6965c4ca6620f8
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.