Betriebsunterstützung für die Storage-/SAN-Umgebung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-049-14-IT1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung für die Storage-/SAN-Umgebung
Vertragsgegenstand ist die Betriebsunterstützung für die Storage-/SAN-Umgebung im Deutschen Bundestag (Auftraggeberin). Nach den bisherigen Erfahrungen kann der Auftragnehmer von einem jährlichen Aufwand von 70 Personentagen ausgehen.
Ein Personentag entspricht dabei einem 8-stündigen Arbeitseinsatz. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Personentagen, da sich der Leistungsumfang am tatsächlichen Arbeitsanfall orientiert.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Im Rahmen der Betriebsunterstützung übernimmt der Auftragnehmer unter anderem die folgenden Aufgaben:
— konzeptionelle Vorbereitung und praktische Umsetzung des Anschlusses von Servern an Storagesysteme oder an ein SAN
— Erstellung und praktische Umsetzung von Konzepten im Storage-/SAN-Umfeld (z. B. für Datensicherungslösungen oder zur Performanceoptimierung)
— Entwicklung und praktische Umsetzung von Fail-Over-Szenarien
— Vorbereitung und Realisierung des Aufbaus von Clusterlösungen
— Erstellung und Test von Skripten für vorgenannte Aufgaben
— Erstellung und Weiterführung eines Betriebsführungshandbuches nach Vorgabe der Auftraggeberin
— Pflege und Optimierung der SAN-Konfiguration
— Problemanalyse und Fehlerbeseitigung im SAN
— Anpassung und Erweiterung des SAN-Zonings
— konzeptionelle Vorbereitung von Änderungen und Konfigurationen, die sich durch
Hardwareerweiterungen im SAN-Umfeld ergeben (z. B. Einrichten neuer Fabrics, Core-Switches, Trunking, Updates von Firmware für alle SAN-Komponenten mit Darstellung von Auswirkungen auf angebundene Hardware und Anwendungssoftware)
— Überwachung von Storagesystemen (mindestens einmal arbeitstäglich), Erstellung von Calls bei Hardwareausfällen und Call-Verfolgung bis zur Behebung
— Überführung von Anwendungsservern in den Storagebetrieb, Realisierung von
Clusterlösungen. Diese Aufgaben können unter Umständen nur an Wochenenden
Durchgeführt werden (z. B. bei Störungen des produktiven Betriebes).
Zusätzliche oder entfallende Aufgaben, z. B. die Übertragung der IT-Betriebsaufgaben für einzelne Storagesysteme und/oder eine SAN-Infrastruktur, werden von der Auftraggeberin mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf, je nach Umfang, über den Projektleiter des Auftragnehmers beauftragt bzw. mitgeteilt.
Die Aufgaben werden durch Beschäftigte des Auftragnehmers mit folgenden Rollen ausgeführt:
— Systemingenieur/-in
Der Auftragnehmer legt spätestens 10 Arbeitstage vor dem erstmaligen Einsatz die Profile der konkret für den Einsatz geplanten Mitarbeiter vor.
Die Rolle „Systemingenieur/-in“ umfasst unter anderem die Fähigkeiten zur
— Entwicklung von SAN- und Storage-Konzepten und -Lösungen mit mehreren Standorten
— Vorbereitung und Durchführung von Pilotprojekten
— qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung komplexer Aufträge einschließlich Planung von Storagelösungen mit Linux-/Windows-/ESX-Servern in einem RZ-Umfeld
— Erstellung und Weiterführung von Dokumentationen und Anleitungen
— Erstellung und Dokumentation komplexer Skripte (Shell [bash], Powershell und Perl)
— Aufbau und Betrieb von Cluster-/Fail-Over-Lösungen
In allen Sitzungswochen des Parlaments (ca. 20 Kalenderwochen im Jahr) ist eine Rufbereitschaft bis Sitzungsende des Plenums zu gewährleisten, meist mittwochs und donnerstags bis ca. 22.00 Uhr. Freitags enden die Sitzungen in der Regel vor 18.00 Uhr. Außerhalb der Sitzungswochen montags bis freitags sowie montags und dienstags in Sitzungswochen ist eine Rufbereitschaft von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu gewährleisten.
Der Vertrag läuft bis zum 31. März 2022 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31. März 2025, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden,
— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen,
— Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten 3 Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss pro Jahr mindestens zwei Systemingenieure gemäß Ziffer 4.3
Der Leistungsbeschreibung beschäftigt haben.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen mit jeweils mindestens 10 Personentagen pro Jahr in den Bereichen Aufbau und Betrieb eines SAN, Konzeption und Einführung einer Lösung mit synchron oder asynchron gespiegeltem Storagesystem sowie Aufbau, Betrieb und Monitoring von NetApp Metro-Cluster-Lösungen. Bei der NetApp-Metro-Cluster-Lösung müssen mindestens zwei Protokolle/Filesysteme (NFS, CIFS, FC, iSCSI) eingerichtet und administriert worden sein. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen an die Referenzen:
— bei mindestens zwei der Referenzen müssen für mindestens ein SAN mit mindestenszwei Fabrics und redundanten Storagesystemen sowie mindestens 10
Clients die Betriebsaufgaben Monitoring mit Performanceüberwachung, Fehlersuche und -beseitigung übernommen worden sein,
— bei mindestens zwei der Referenzen müssen die Planung und Durchführung von Firmwareupdates im SAN (SAN-Switche), bei Storagesystemen und HBAs Realisiert worden sein,
— bei mindestens zwei der Referenzen muss die Einrichtung eines WWN-Zoning (mindestens 5 Zonen) durchgeführt worden sein,
— bei mindestens zwei der Referenzen müssen Lösungen mit synchron oder asynchron Gespiegeltem Storagesystem(en) geplant und realisiert worden sein,
— bei mindestens einer Referenz muss eine NetApp-Metro-Cluster-Lösung mit mindestens zwei Protokollen/Filesystemen (NFS, CIFS, FC, iSCSI) eingerichtet Und administriert worden sein,
— bei mindestens einer der Referenzen muss cDOT zum Einsatz gekommen sein.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Zu jeder Referenz muss das Dokument Referenzvordruck vollständig ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.