WHG 1595 – Contracting Referenznummer der Bekanntmachung: 1595-1-1937
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 1595 – Contracting
Installation und Betrieb einer BHKW-Anlage als Contractor.
13187 Berlin
Wärme-Contracting
Die WHG 1595 – Treskowstraße 7-9, 13187 Berlin liegt im Bezirk Pankow. Es umfasst den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 46 Wohnungen.
— Gebäudeteile/Aufgänge: 4 Aufgänge,
— Anzahl der Geschosse Haus 1: 3 Geschosse plus DG und Unterkellerung,
— Anzahl der Geschosse Haus 2: 4 Geschosse plus DG und Unterkellerung,
— Anzahl der Wohnungen: 46,
— Wohnfläche: 3.291,60 m2,
— Baujahr: geplante Neubauten.
Leistungen:
Lieferung und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage (Heizung und Warmwasser) für die bauseitige Verteilung inkl. notwendiger Messeinrichtungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge,
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung,
e) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen),
f) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen).
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis d) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,55 Mio. EUR je Schadensfall und einer Jahresdeckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR bezogen auf jeden Versorgungsstandort (Heiz-/Energiezentrale). Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019.
2) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Anlagencontracting Heizung), in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Zu 2) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz im Bereich Anlagencontracting Heizung in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 in Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR brutto.
1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Anlagencontracting Heizung), welche seit dem 1.1.2015 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden/werden (gewertet werden sowohl abgeschlossene als auch laufende Projekte), mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (brutto),
— Ausführungszeitraum (von/bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
3) Darstellung des Notdienst- und Servicekonzeptes für die ausgeschriebene Leistung einschl. Angabe der Anzahl der vorgesehenen Servicemitarbeiter.
Zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019.
Zu 2) Als Mindestanforderung sind drei vergleichbare Referenzen im Bereich Anlagencontracting Heizung nachzuweisen, welche seit dem 1.1.2015 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden/werden (gewertet werden sowohl abgeschlossene als auch laufende Projekte). Laufende Verträge müssen seit mindestens einem Jahr bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung desTerrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g) Sonstige Angaben:
Der Schlusstermin für rechtzeitig schriftlich beantragte Anfragen ist der 29.4.2021, 11.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.