20105/DG10 — Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlas des BMVI — Wiederholungsleistungen zu 1787//DG10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20105/DG10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
20105/DG10 — Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlas des BMVI — Wiederholungsleistungen zu 1787//DG10
Der Breitbandatlas des BMVI ist das zentrale Informationsmedium der Bundesregierung zur Darstellung der Breitbandverfügbarkeit, der Fördervorhaben, sowie den möglichen Ausbauplanungen in Deutschland. Er steht seit 2005 allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung und wird regelmäßig aktualisiert. Anhand von interaktiven Karten wird veranschaulicht, welche Techniken und Bandbreiten für Privathaushalte und Gewerbetreibende zur Verfügung stehen und welche Anbieter vor Ort aktiv sind. Zudem ist dargestellt welche Gebiete durch Fördermaßnahmen ausgebaut werden und wo frei zugängliche WLAN-Hotspots vorhanden sind. Neben dieser für die Öffentlichkeit zugänglichen Anwendung stehen in einem nicht allgemein zugänglichen Expertenmodus weitergehende Informationen zur Breitbandanbindung zur Verfügung. Der derzeit geltende Vertrag zum / zur Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlasses endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Im Laufe des Jahres 2021 soll der Breitbandatlas in das zukünftige GIS-Tool der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (nachfolgend MIG) übergehen.
In diesem GIS-Tool (GIS = Geoinformationssystem) sollen alle bereits bestehenden GIS-basierten Planungstools wie Breitbandatlas und Infrastrukturatlas zusammengeführt werden.
Die Auftragsbekanntmachung der ursprünglichen Vergabe 1787/DG10 (im Amtsblatt der EU 2017/S [removed]) im Wege eines Offenen Verfahrens enthält unter „II.2.14) Zusätzliche Angaben“ folgenden Passus:
„Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens, ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat“.
Die Leistungen sollen für max. 12 Monate erneut und weitestgehend unverändert an den bisherigen AN vergeben werden - bis zum Übergang der Aufgaben an die neu zu gründende Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Lediglich zur geordneten Übergabe an die MIG wurde ein AP 23 (Übergabe an die MIG) aufgenommen, das die Leistung insgesamt aber nur geringfügig verändert.
Bis zur Inbetriebnahme und vollen Funktionsfähigkeit des GIS-Tools (voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2021, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2021) muss der Weiterbetrieb des Breitbandatlas sichergestellt werden.
Hauptsächlich am Sitz des AN, teilweise beim AG in Berlin.
Die Leistungen sollen für max. 12 Monate erneut und weitestgehend unverändert an den bisherigen AN vergeben werden - bis zum Übergang der Aufgaben an die neu zu gründende Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Lediglich zur geordneten Übergabe an die MIG wurde ein AP 23 (Übergabe an die MIG) aufgenommen, das die Leistung insgesamt aber nur geringfügig verändert.
Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP):
— AP 1: Betrieb des Breitbandatlas (BBA),
— AP 2: Pflege / Fortschreibung des Breitbandatlas,
a) des allgemein zugänglichen Teils,
b) des Expertenmodus (eingeschränkter Nutzerkreis),
— AP 3 Vernetzung, Marktbeobachtung,
— AP 4 Einbindung OpenStreetMap,
— AP 5 Erstellung von Zwischenberichten, Abschlussbericht, Karten,
— AP 6 Rückmeldefunktion, Bearbeitung von Anfragen, Hotline,
— AP 7 EU Mapping,
— AP 8 Bereitstellung der Daten für Mikrozensus,
— AP 9 Darstellung der Fördergebiete,
— AP 10 Schnittstellenbildung zum Auftraggeber,
— AP 11 Abstimmungsgespräche, Statusdarstellungen, Tätigkeitsberichte, optionale Leistungen (Bedarfspositionen),
— AP 12 Sonderauswertungen / Sonderleistungen,
— AP 13 Ad-hoc-Aufgaben,
— AP 14 Erstellung von Publikationen,
— AP 15 Erweiterung der im Expertenmodus hinterlegten Darstellungen,
— AP 16 Schnittstellenbildung zum Infrastrukturatlas der BNetzA (ISA),
— AP 17 a-e Darstellung der Mobilfunkversorgung,
— AP 18 Bedarfsgerechte Erweiterung von Funktionalitäten, Darstellung von Neuentwicklungen und technischen Möglichkeiten,
— AP 19 Erweiterung der Darstellungen um spezifische Sondernutzer (Gesundheitswesen, Kliniken, Radiologen, andere Nutzer mit Hochleistungsbedarf),
— AP 20 Ermittlung und Ausweisung von Nachfrageschwerpunkten,
— AP 21 Teilnahme an europäischen und internationalen Fachgremien und Veranstaltungen,
— AP 22 Teilnahme an eintägigen, mehrtägigen Veranstaltungen, Durchführung,
— AP 23 Leistungen im Rahmen der Übergabe des BBA an die MIG.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Mit Bekanntmachung der ursprünglichen Ausschreibung im Wege eines Offenen Verfahrens auf den Portalen der EU (2017/S [removed]) hat sich der AG gem. § 14 Abs.4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit vorbehalten, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens, ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20105/DG10 — Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlas des BMVI — Wiederholungsleistungen zu 1787//DG10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bieter und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die e-Vergabe-Plattform bis zum 4.1.2021 (als registrierter Nutzer der e-Vergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an den Bieterversandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.