Agenturleistungen — Durchführung von ganzheitlichem Stellenmarketing und internem sowie externem Employer Branding Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 224-550932
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 7592-2482
Fax: +49 30 / 7592-2165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen — Durchführung von ganzheitlichem Stellenmarketing und internem sowie externem Employer Branding
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Die BSR erbringt als Deutschlands größtes kommunales Stadtreinigungsunternehmen die hoheitlichen Aufgaben der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung für Berlin. Als ein Vorzeigeunternehmen der Daseinsvorsorge ist die BSR zur Leistungserbringung maßgeblich auf motivierte, leistungsfähige und gut qualifizierte Beschäftigte angewiesen. Dies sind überwiegend gewerbliche Arbeitnehmer und quantitativ nachstehend auch Angestellte in Zentral-, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen.
Mit derzeit 5.600 Beschäftigten in rund 68 verschiedenen Tätigkeiten bietet die BSR folglich ein sehr heterogenes Berufsspektrum an und steht vor der Herausforderung, sich verstärkt bei allen externen und auch internen Zielgruppen als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Dies gilt es durch zielgruppengerechte Maßnahmen über alle Touchpoints hinweg zu beachten.
Die externen und folglich auch internen Zielgruppen umfassen ein sehr breites Spektrum des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts sowie der möglichen Qualifikationsniveaus. Als bevorzugt anzuwerbende und zu haltende Zielgruppe sind Frauen zu adressieren. Folgend beispielhafte Aufzählung der Zielgruppen und Einstiegswege bei der BSR:
Frauen:
— für die Nachwuchspositionen, in gewerblich-technischen Berufen und Führungspositionen,
— Schüler/innen:
— für die Berufsausbildung,
— für das Duale Studium,
— sowie für die Teilnahme an berufsorientierenden und sozialen Angeboten, Schülerpraktika oder Angeboten mit Kooperationspartnern wie der Initiativen „Hacker School“, „Enter Technik“, „Girls Day“, etc,
Studenten/innen:
— für Werkstudententätigkeiten,
— das Verfassen von Bachelor- und Masterarbeiten,
— Projektarbeiten,
Absolventen/innen:
— für das 18-monatige Traineeprogramm,
— für den Direkteinstieg ohne bzw. mit geringer Berufserfahrung,
Ungelernte Arbeitskräfte:
— für die Tätigkeiten als Straßenreiniger/innen und Müllwerker/innen,
Direkteinsteiger mit Berufserfahrung:
— mit dem Qualifikationsniveau, von einer Berufsausbildung bis hin zu diversen Fach- und/oder Hochschulabschlüssen,
— Führungskräfte und Positionen als Projektleitung,
im Speziellen: Fachexperten/Spezialisten:
— insbesondere für Schlüsselpositionen und Engpassqualifikationen (z. B. aus der IT-Branche, dem Ingenieurwesen oder technischen Berufen),
Geflüchtete Personen:
— für Maßnahmen zur Integration oder/und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder ein duales Studium durch Programme wie das „EVEREST“ Kooperationsprojekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.