Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-20

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m²), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.

Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen:

— Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 09.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00.00 Uhr. Die Start-Up-Phase ist für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den Auftragnehmer (AN) vorgesehen,

— Der AN setzt eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung muss montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort sein,

— Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein:

a) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Hauptpforte ist in Zweifachbesetzung zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage) von 06.00 bis 22.00 Uhr.

b) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes/Kontrolldienstes ist wie folgt durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 00.00 bis 06.15 Uhr und von 18:15 bis 00.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00.00 bis 06.15 Uhr, Einfachbesetzung von 06:15 bis 20.00 Uhr, Zweifachbesetzung von 20.00 bis 00.00 Uhr.

c) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Sicherheitszentrale erfolgt in Zweifachbesetzung kalendertäglich (Mo-So inkl. Feiertage) von 00.00 bis 24.00 Uhr (24/7). Eine Wachleitung wird montags bis samstags (exkl. Feiertage) von 06.00 bis 22.00 Uhr täglich vor Ort in der Sicherheitszentrale eingesetzt und übernimmt Aufgaben des Alarmdienstes.

— Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst sowie Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet,

— Der AN hat zudem ein manuelles Wachbuch und ein Wächterkontrollsystem zu stellen,

— Die AG hat die Option von dem AN die Umstellung des manuellen Wachbuchs auf ein elektronisches Wachbuch zu verlangen.

Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein – auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages – Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden 250 000 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs- / Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen

(im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: