Rahmenvertrag für Nutzen-Kosten-Untersuchungen insbesondere im Rahmen des Projektes i2030 (NKU i2030)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Nutzen-Kosten-Untersuchungen insbesondere im Rahmen des Projektes i2030 (NKU i2030)
Der Rahmenvertrag umfasst im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Infrastrukturprojekt i2030 (NKU i2030).
Die zu erbringenden Leistungen sind:
— Weiterentwicklung oder Neuerstellung eines Verkehrsmodells unter Berücksichtigung aktuell vorliegender Struktur- und Prognosedaten für die Länder Berlin und Brandenburg zur Bewertung von Infrastrukturprojekten im Schienenpersonennahverkehr (Regionalverkehr und S-Bahn), Kalibrierung des Modells anhand von Nachfragedaten,
— Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen entsprechend der jeweils aktuellen Version der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, ggf. Variantenbetrachtungen und Sensitivitätsbetrachtungen,
— Begleitung von Nutzen-Kosten-Analysen gemäß anderer Förderprogramme, wie z. B. Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder,
— Durchführung von Projektdossierverfahren,
— Erarbeitung von Vorschlägen zu neuen Möglichkeiten der Nutzenbewertung bzw. Berücksichtigung neuer Ansätze aus einer Aktualisierung der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung und ggf. Anwendung dieser im Rahmen der NKU,
— Durchführung von Folgekostenrechnungen,
— Beratung und Unterstützung der i2030-Projektpartner zu den Nutzen-Kosten-Untersuchungen und begleitenden Themen wie z. B. verkehrliche Fragestellungen, Zuschnitt von Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Grobbewertungen, Variantenabschichtungen, Beantragung von Fördergeldern, nachträgliche Aktualisierung von bereits erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchungen.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Der Auftraggeber beabsichtigt, 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn mindestens 3 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen. Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Anforderungen, erfolgt die Auswahl gemäß der durch Referenzen nachgewiesenen Kompetenzen der Bewerber in den folgenden Bereichen:
— Bearbeitung großer Verkehrsmodelle mit mehr als 1 000 (Teil-)Verkehrszellen in den letzten 3 Jahren (1 Punkt pro Referenz, Maximalpunktzahl 4),
— Durchführung von Standardisierten Bewertungen (und ggf. Folgekostenuntersuchungen) für Infrastrukturprojekte im SPNV (Investitionsvolumen von min. 100 Mio. EUR) in den letzten 3 Jahren (1 Punkt pro Referenz, Maximalpunktzahl 4),
— Projektmanagement mit mindestens 2 Bundesländern und dem Bund in den letzten 3 Jahren (1 Punkt pro Referenz, Maximalpunktzahl 2).
— Wir weisen darauf hin, dass sich die VBB GmbH das Recht vorbehält ggf. Änderungen an der LB-VBB vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verpflichtung der Bewerber zur Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts bei dem er eingetragen ist (Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform), keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht).
Zur Nachweisführung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Eigene Nachweise sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
1) Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in verkehrsüblicher Höhe für Sach-, Personen- und Vermögensschäden: Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Alternativ dazu ist der Nachweis einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bewerber im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z. B. ein Angebot mit den vorgesehenen Deckungssummen), ausreichend.
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart (Verkehrsplanung und -analyse) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Zur Nachweisführung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Eigene Nachweise (z. B. Bankerklärung) sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Umsatz in den letzten 3 Jahren bezogen auf Leistungen im Bereich der Verkehrsplanung und -analyse von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr.
1) Referenzliste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
2) Beschreibung der technischen Ausrüstung,
3) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
4) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018),
5) Benennung der Mitarbeiter*innen im Bereich NKU davon Projektleiter*in, Stellvertreter*in und 3 weitere Projektmitarbeiter*innen sowie Nachweis über deren berufliche Befähigung und Berufserfahrung durch Kurzlebenslauf, Studiennachweise o. Ä..
Zur Nachweisführung sind die Formulare „Teilnahmeantrag“ und „210309_Referenzliste NKU i2030“ zu verwenden. Eigene Nachweise (z. B. Zertifikat für Qualitätssicherungssystem) sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindeststandards zu 1):
— Erfahrungen mit der erfolgreichen Durchführung von Standardisierten Bewertungen (und ggf. Folgekostenuntersuchungen) für Infrastrukturprojekte im SPNV (mindestens vier Projekte in den letzten 3 Jahren),
— Erfahrungen mit der Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen für Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder (mindestens ein Projekt in den letzten 3 Jahren),
— Erfahrungen mit der Entwicklung neuer Bewertungsansätze für Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder im Verkehrswesen (mindestens ein Projekt in den letzten 10 Jahren).
Mindeststandards zu 2):
— -- Vorhaltung einer Software und ggf. entsprechender Lizenz zur Bearbeitung von Verkehrsmodellen einer Größe von mindestens 1 000 Verkehrszellen, die zur Bewertung entsprechend der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung geeignet ist oder schlüssige Darlegung, dass und wie im Auftragsfall sichergestellt ist, dass der Bewerber über eine entsprechende Software verfügen wird.
Mindeststandards zu 5):
— Mindestens 5 Mitarbeiter*innen im Bereich Nutzen-Kosten-Untersuchung, davon Projektleiter*in und Stellvertreter*in sowie 3 weitere Projektmitarbeiterinnen
Abschnitt IV: Verfahren
Erhöhte Dringlichkeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1) der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und §124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.