U2, U-Bhf. Spittelmarkt, Sanierung Uferkrone Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0474-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U2, U-Bhf. Spittelmarkt, Sanierung Uferkrone
Ingenieurbauleistung, Bau- und Sanierungsarbeiten, Instandsetzung der Sturzträger Galeriefenster Ufermauer.
U2, U-Bhf. Spittelmarkt
Instandsetzung von 15 Sturzträgern der Galeriefenster in der Ufermauer einschließlich Naturstein- und Metallbauarbeiten; Länge der Ufermauer im Bearbeitungsbereich ca. 80 m Auf- und Abbau Gerüstsonderkonstruktion als wasserseitiges Hängegerüst einschließlich ballastiertem Traggerüst, Gerüstfläche (Ansicht) ca. 350 m2 Sanierung 15 St. bahnhofsseitige Schrägdeckentuntersichten (Beton-, Putz- und Malerarbeiten) Bearbeitungsumfang ca. 125 m2 Natursteinarbeiten: Rück- und Wiederaufbau der Natursteinabdeckung und wasserseitigen Natursteinverkleidung in Sturzebene einschließlich Beschaffung und Konfektionierung von Ersatzmaterial (Rheinische Basaltlava) Metallbauarbeiten: Rück- und Wiederaufbau des Ufergeländers einschlließlich schlossermäßiger Umarbeitungen und Erneuerung des Korrosionsschutzes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U2, U-Bhf. Spittelmarkt, Sanierung Uferkrone
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.