Kniprodestr. 31 — Beton- und Stahlbetonarbeiten — TFA 342 Bewehrungssondierung Referenznummer der Bekanntmachung: P15004-30411000-001-359-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kniprodestr. 31 — Beton- und Stahlbetonarbeiten — TFA 342 Bewehrungssondierung
Gegenstand der Ausschreibung ist das Sondieren und Markieren von Deckenbewehrung in einem Fertigteilbau von 1974. Es sind ca. 2 000 Einzelflächen von 5 x 5 bis 60 x 100 cm und 1 300 m Wandanschlüsse zu sondieren.
Kniprodestr. 31
10407 Berlin
Gebäude: 11geschossiger Betonbau in Fertigteilbauweise. Baujahr 1974
Gegenstand der Ausschreibung ist das Sondieren und Markieren von Deckenbewehrung in einem Fertigteilbau von 1974.
Bei den Decken handelt es sich um Spannbetonfertigteildecken. Die Bewehrung darf bei den bauseitigen Montagearbeiten nicht angebohrt werden. Dafür ist die Bewehrung vorab durch den AN zu sondieren und vor Ort durch den AN an der Deckenuntersicht in Einzelflächen anzuzeichnen.
Die lichte Geschosshöhe beträgt ca. 2,70 m. Leiter / Tritt sind durch den AN zu stellen. Der Zugang zu den Geschossen erfolgt über Treppen und über Bauaufzüge.
Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage der bauseitigen Deckenspiegel des Architekten. In diesen sind alle deckenmontierten Elemente eingezeichnet und vermaßt.
Es ist somit Teil der Leistung, die Lage der Prüfstellen einzumessen.
Es sind 11 Geschosse zzgl. Keller zu bearbeiten.
Die Geschosse ab EG sind im Wesentlichen baugleich, unterscheiden sich in Details aber doch untereinander.
Die Arbeiten des AN erfolgen in mehreren Teilabschnitten,
Es sind ca. 2 000 Einzelflächen von 5 x 5 bis 60 x 100 cm und 1 300 m Wandanschlüsse zu sondieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB / A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (siehe „Checkliste“) abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste“). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Eignungskriterien gemäß Auftrags- / Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags- / Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenent (BVB Teil B) - sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe- / Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3).
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwotender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwotender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 20.4.2021 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwotender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwotender einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland