Gartenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 08/2021 Gartenpflege
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.molgen.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gartenpflege
Die vorliegende Ausschreibung hat die Auftragsvergabe von Unterhaltsarbeiten an den Vegetationsflächen des Max-Planck-Institut für molekulare Genetik zum Gegenstand. Die Flächen betragen ca. 19 000 m2.
Max-Planck-Institut für molekulare Genetik
Ihnestraße 63-73
14195 Berlin
DEUTSCHLAND
Die vorliegende Ausschreibung hat die Auftragsvergabe von Unterhaltsarbeiten an den Vegetationsflächen des Max-Planck-Institut für molekulare Genetik zum Gegenstand. Die Flächen betragen ca. 19 000 m2.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1 Kalenderjahr. Der (jeweilige) Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Option auf max. dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr ein, an die er – bei Annahme der Option durch den Auftraggeber – verbindlich mit einer Leistungserbringung in Entsprechung zum Hauptvertrag gebunden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeglicher Eignungsnachweis ist zu unterschreiben und als PDF-Datei zu übermitteln. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat. (§§ 168 Abs. 2 Satz 169 Absatz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zuverlässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]