Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#033
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen).
Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020).
Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses.
Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern.
Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages.
Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
1. Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
Ziel der Förderung ist es, den Anteil wiederverwendbarer und wiederaufbereitbarer Teile der Schutzausrüstung, ihre umweltbezogenen Eigenschaften, ihre Recyclingfähigkeit sowie die Zahl geschlossener Stoffkreisläufe im Bereich der Schutzausrüstung signifikant zu erhöhen.
2. Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
Ziel der Förderung ist es, neue Bedarfsfelder mit innovativen Produkten zu erschließen und Funktionen und Eigenschaften der Produkte zu optimieren.
3. Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
Ziel der Förderung ist die Entwicklung intelligenter Fertigungsprozesse sowie erhebliche Produktivitätssteigerungen durch Automatisierung. Am Ende sollen vollständig automatisierte und digitalisierte Prozessketten stehen.
4. Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve
Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Kosten sowohl für die physische Bevorratung als auch für die Vorhaltung von Produktionskapazitäten im Rahmen der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz.
5. Standardisierung
Ziel ist die Schaffung eines qualitätsgesicherten Einsatzes neuer Schutzausrüstungen. Durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung wird der Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen sowie innerhalb der verschiedenen Produktgruppen der Schutzausrüstung gefördert.
Die Förderung wird über nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Genaueres ist dem der Ausschreibung beigefügten Text der am 30.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie zu entnehmen.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.