Beschaffung von Elektro-Kleintransportern Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0086-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177906cba[removed]a8b2c69b5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Elektro-Kleintransportern

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0086-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144900 Elektrofahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Elektro-Kleintransportern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

BO-F3

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) benötigen vollelektrisch betriebene Kleintransporter (BEV) für den innerstädtischen Betrieb. Die Fahrzeuge werden für Dienstfahrten im Großraum Berlin genutzt.

Die Fahrzeuge müssen den geltenden Normen und der CE-Kennzeichnung vollständig genügen sowie für den Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt ganzjährig und unabhängig der Witterung.

Die Fahrzeuge müssen bei der Auslieferung den geltenden Vorschriften und Gesetzen, insbesondere der StVZO, FZV, sowie den aktuellen EU-Richtlinien entsprechen, damit sie zum Zeitpunkt der Übergabe in Deutschland zugelassen werden können.

Bei der Planung, Konstruktion, Ausrüstung und Fertigung ist der jeweilige Stand der Technik als Maßstab zu nehmen und einzuhalten. Die Fahrzeuge sind übersichtlich, wartungsfreundlich, leicht zugänglich, umweltfreundlich, insbesondere geräusch- und verbrauchsarm zu konzipieren.

Für das technische Angebot ist die vom AG zur Verfügung gestellte Bestätigungsmatrix zu verwenden. Jede Lastenheftforderung ist in dieser Bestätigungsmatrix in der vorgegebenen Spalte „Erfüllt Ja/Nein“ eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. In der Spalte „Beschreibung der Umsetzung“ ist genau zu beschreiben, wie die Lastenheftforderungen umgesetzt werden. Im Fall einer Abweichung ist diese unter dem genannten Punkt darzustellen.

Der Fahrzeughersteller ist verpflichtet, die im Lastenheft aufgestellten Forderungen der BVG auf Konformität mit dem geltenden Recht, insbesondere auf Konformität mit den in Bezug genommenen Vorschriften/Normen/DIN-Normen etc. zu überprüfen. Im Falle der Unvereinbarkeit der Forderungen der BVG mit den Vorschriften, hat der Fahrzeughersteller die BVG vor Ablauf der Angebotsfrist darüber aufzuklären und dieser einen vorschriftenkonformen Vorschlag zu unterbreiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/08/2021
Ende: 31/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertungsmatrix max. 500 Punkte:

— Gesamtpreis unter Berücksichtigung von Fördermitteln 50 % (250 Punkte),

— Liefertermin 40 % (200 Punkte),

Abstufung der Punkteverteilung:

(Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.10.2021, 200 Punkte, Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.11.2021, 150 Punkte, Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.12.2021, 100 Punkte Lieferung von 31 eKleintransportern nach 30.12.2021, 50 Punkte):

— Sonderausstattung (Extras) 10 % (50 Punkte).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen,

2. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3) Ziff. 7.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt Eigenerklärung:

— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, exklusive Umsatzsteuer),

— Dieser muss mindestens aber [Betrag gelöscht] EUR für die ausgeschriebene Leistung betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt Eigenerklärung:

1. Angaben der aus den vergangenen 3 Jahren (Stichtag: 1.3.2018) durchgeführten Aufträge, die in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) – Beschaffung von Elektro-kleintransportern) vergleichbaren Leistungen erwartet werden folgenden Angaben für ein Referenzprojekt:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,

b) Zeitraum der Leistungserbringung,

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die den

Teilnahmeunterlagen beigelegten Tabelle zu duplizieren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Erfahrungen mit unterschiedlichen kommunalen Flotten,

— Mehrere Fahrzeuglieferungen mind. Im hohen 2-stelligen Bereich je Bestellung alle Antriebsarten,

— Mehrere Fahrzeuglieferungen mind. Im hohen 2-stelligen Bereich in Summe Elektroantrieb,

— mind. 5 Jahre mit der aktuellen Firmierung im Handelsregister eingetragen (Nachweis ist mit Eigenerklärung beizufügen).

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Entfällt

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben – „kein Angebot“.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM5-0086-2021 zu erfolgen.

4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.6.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

10. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

11. Die BVG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf die ersten Angebote zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2021