Rahmenvertrag für kleinteilige Architekten- und Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Starkstrom Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2020-0197
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für kleinteilige Architekten- und Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Starkstrom
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen Starkstromanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 - 8 der HOAI § 53 und § 55 sowie besondere und flughafenspezifische Leistungen für kleinteilige Ingenieurleistungen im Bereich der Starkstromplanung für den Flughafen BER abzuschließen. Die Leistungen werden im Wesentlichen im Rahmen von Instandhaltungen, Umbauten, Wiederaufbauten, Modernisierungen, Veränderungs- und Erweiterungsbauten, baulichen Optimierungen von baulichen Anlagen im Bestand des Flughafens BER erforderlich.
Leistungsgegenstand sind kleinteilige Ingenieurleistungen an den Anlagen der Technischen Ausrüstung im Rahmen von baulich-/technischen Maßnahmen an den Anlagen. Die Rahmenvereinbarung umfasst Ingenieurleistungen an der Technischen Ausrüstung beziehen sich im Wesentlichen auf die Anlagengruppe - Starkstromanlagen.
Der Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt bis zu einer Auftragssumme i. H. von [Betrag gelöscht] EUR durch den verantwortlichen Fachbereich. Ergibt die Kostenschätzung des Einzelabrufes eine höhere voraussichtliche Auftragssumme erfolgt die Beschaffung über den Bereich Einkauf. Bei vom Vertrag abweichenden Leistungsinhalten ist ein Miniwettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern gemäß den festgelegten Rahmenbedingungen durchzuführen. Die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Starkstromanlagen betreffen im Wesentlichen den Außenbereich bzw. Außenanlagen. Leistungen auf dem Gebiet der Objektüberwachung werden voraussichtlich erst ab dem 3.5.2022 abgerufen, wobei aber auch ab diesem Moment kein Anspruch des AN auf einen Abruf besteht.
Landkreis Dahme Spreewald
Die Beschaffung umfasst Grund- und besondere Planungsleistungen für Starkstromanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 - 8 der HOAI § 53 und § 55 sowie besondere flughafenspezifische Leistungen.
Die voraussichtlichen Planungsleistungen sind dem beigefügten Entwurf des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Dabei dienen die hinterlegten Vordersätze (nur) dazu, auskömmliche Einheitspreise zu kalkulieren. Die angegebenen Vordersätze sind als Orientierung zu verstehen und bilden nicht die tatsächlichen Abrufe im Rahmen der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. Optionsjahre) ab. Sie basieren auf Erfahrungswerten und können nach unten wie nach oben abweichen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die dargestellte Gesamtmenge zudem auf mehrere Rahmenvertragspartner und ggf. auch ungleichmäßig verteilen. Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 10 TEUR netto bis ca. 500 TEUR netto. Über die Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch eines AN, auf den Abruf einzelner Positionen. Der AG behält sich ferner vor, Miniwettbewerbe unter den Vertragspartnern zur Preisermittlung durchzuführen.
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Anordnungsrecht gemäß Vertrag.
Option 2:
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) 2-mal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen u. a. Anlagen, die während der Bauzeit bzw. die sich nach der Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie — soweit anwendbar — § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen („Vertrauliche Informationen“). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der BewGe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2017, 2018, 2019).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1. Unternehmensreferenzen (siehe Mindeststandards):
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2015 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 beinhalten.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
2. Personelle Ausstattung (siehe Mindeststandards):
2.1 Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3 Jahren 2018, 2019, 2020, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen/erbracht haben.
2.2 Angaben zu den vorgesehenen einzusetzenden Personen
Nachweis über den aktuellen Mitarbeiterstand nach Qualifikationen, mit Bezeichnung des Ausbildungsabschlusses. Die Auflistung der betreffenden Mitarbeiter/-innen soll in Tabellenform abgegeben werden und muss nachfolgende Angaben beinhalten.
3. Angaben zur technischen Ausstattung (siehe Mindeststandards):
4. Qualitätsstandards: Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung:
Vom Bewerber ist der Nachweis zu erbringen, dass sein Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats (ISO 9001) oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Zu 1. Unternehmensreferenzen
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die nachfolgenden unter Punkt 1.1 bis 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindeststandard folgende Leistungsarten, -umfänge und -zeiten erfüllen. Die Anforderungen an eine Referenz hinsichtlich Leistungsart, -umfang und -zeit dürfen nicht in mehrere Referenzen/Maßnahmen/Vorhaben aufgeteilt und nicht zeitlich unterbrochen sein.
1.1. 2 Referenzen aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Architekten- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 53 und § 55, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen für die Leistungsphasen 3-5 für Anlagen des Blitzschutz- und/oder Erdungsanlagen der HZ II gem. Anl. 15.2 HOAI,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto pro Bauvorhaben.
1.2. 2 Referenzen aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Architekten- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 53 und § 55, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen für die Leistungsphasen 3-5 für Außenbeleuchtung und/oder Sicherheitsbeleuchtung. der HZ II gem. Anl. 15.2 HOAI,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto pro Bauvorhaben.
1. 3. 2 Referenzen aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Architekten- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 53 und § 55, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen für die Leistungsphasen 3-5 für Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen. der HZ III gem. Anl. 15.2 HOAI,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto pro Bauvorhaben.
Zu 2. Personelle Ausstattung:
2.1. Nachweis über den Mitarbeiterstand
Die durchschnittliche Mindestanzahl der Angestellten in den letzten 3 Jahren 2018, 2019, 2020, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen:
Nachweis von mindestens 3 Mitarbeitern/-innen in den Jahren 2018, 2019, 2020 mit einem Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6 (ein DQR-Qualifikationsnachweis ist in Kopie mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen) auf dem Gebiet des Bauwesens, Ingenieurwesens und der Architektur sowie auf dem Gebiet der der Planung von Technischen Ausrüstung — Starkstromanlagen Berufserfahrung besitzen und tätig sind/waren.
2.2. Angaben zu den vorgesehenen einzusetzenden Personen
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Personals wurde bestimmt, dass die Bewerber als Mindestanforderung für nachfolgenden Funktionen die Mitarbeiter/-innen, deren Qualifikation, die Berufserfahrung und Referenzen benennen:
1) Projektverantwortlicher/-leiter/-in:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der TGA - Starkstrom;
— Qualifikation mind. DQR-Level 6 auf dem Gebiet des Bauwesens, Ingenieurwesens und der Architektur;
— Je eine Referenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum für:
Leistungsart/-umfang: Architekten- und Ingenieurleistungen der o. g. Punkte 1.1 bis 1.3 gemäß HOAI § 53 und § 55 über die Leistungsphasen 3-5.
2) Projektmitarbeiter/-in:
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der TGA - Starkstrom;
— Qualifikation mind. DQR-Level 6 auf dem Gebiet des Bauwesens, Ingenieurwesens und der Architektur;
— Je eine Referenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum für:
Leistungsart/-umfang: Architekten- und Ingenieurleistungen der o. g. Punkte 1.1 bis 1.3 gemäß HOAI § 53 und § 55 über die Leistungsphasen 3-5.
3) Projektmitarbeiter/-in:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der TGA - Starkstrom;
— Qualifikation mind. DQR-Level 6 auf dem Gebiet des Bauwesens, Ingenieurwesens und der Architektur;
— 2 Referenzen aus dem unter 1 genannten Zeitraum für:
Leistungsart/-umfang: Architekten- und Ingenieurleistungen für o. g. Punkt 1.3 gemäß HOAI § 53 und § 55 über die Leistungsphasen 8.
Zu 3. Technische Ausstattung
Im Zuge der Leistungserbringung sind alle MS-Office-Formate sowie die Dateiformate GAEB, DXF/DWG, DGN, ELAPLAN und EPLAN zu bearbeiten. Der AG nutzt das AVA-Programm „OrcaAVA" und das CAD-Programm „MircoStation". Der Bewerber hat kompatible Programme vorzuhalten bzw. verfügt über entsprechende Technik, um alle angeführten Tätigkeiten fachgerecht auszuführen.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1.3) stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn (Einzelabruf) bei Arbeiten im Sicherheitsbereich die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - „KEIN ANGEBOT“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2020-0197 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 28.4.2020, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de