Dokumentationsoptimierung GeNo Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gesundheitnord.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentationsoptimierung GeNo
Beschaffung einer Dienstleistung zur Schulung für die Gesundheit Nord gGmbH zur Steigerung der Qualität der medizinischen Dokumentation.
Beschaffung einer Dienstleistung für die Gesundheit Nord gGmbH zur Steigerung der Qualität der med. Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dokumentationsoptimierung GeNo
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs.1 Nr. 2 und 4 VgV aufgehoben.
Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die in den Vergabeunterlagen beschriebene Leistung zur Dokumentationsoptimierung den Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) insoweit nicht entspricht, als die notwendige Digitalisierung keine Berücksichtigung gefunden hat.
Hierdurch ist eine wesentliche Änderung des Beschaffungsbedarfes eingetreten.
Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass die Bieter die Vergabeunterlagen nicht gleichermaßen verstanden haben, so dass auch ein schwerwiegender Grund gegeben ist.
Die GeNo wird die zu erbringende Leistung im vorgenannten Sinne neu beschreiben und kurzfristig erneut an den Markt bringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bremen.de
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.