Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeisterleistungen für die Dienstliegenschaft des Eisenbahn-Bundesamtes in Frankfurt am Main – VOEK 007-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 007-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeisterleistungen für die Dienstliegenschaft des Eisenbahn-Bundesamtes in Frankfurt am Main – VOEK 007-20
Die hier auszuschreibende Leistung umfasst Hausmeisterleistungen zur Durchführung von regelmäßigen Grundleistungen (Pauschalleistung), Bedarfsleistungen und Einzelaufträge auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung (ohne Abrufverpflichtung) für eine derzeit an das EBA vermieteten Dienstliegenschaft. Auf der Liegenschaft mit einer Grundstücksgröße von 2 164 m2 befindet sich ein Bürogebäude mit einer Bruttogrundfläche von 7 683,39 m2, eine Sammelgarage mit einer Bruttogrundfläche von 165,50 m2 und 11 Außenstellplätzen.
Die Hausmeisterleistungen teilen sich wie folgt auf:
— Grundleistungen: Bei den Grundleistungen werden folgende 2 Arten, die beide in die monatliche Pauschale gem. Leistungsverzeichnis Grundleistungen einzukalkulieren sind, unterschieden: regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus und regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus,
— Rahmenvereinbarungsleistungen (ohne Abrufverpflichtung): Die Rahmenvereinbarungsleistungen werden mittels schriftlichen Einzelabruf durch die Auftraggeberin (AG) beauftragt und separat gem. Leistungsverzeichnis Rahmenvereinbarungsleistungen vergütet,
— Bedarfsleistungen: Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die den zeitlichen Umfang der aufgeführten Leistungen der Grundleistungen und Rahmenvereinbarungsleistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach schriftlicher Anforderung durch die AG vom AN eigenverantwortlich zu erbringen.
Zur Erfüllung der Leistung hat der Auftragnehmer (AN) folgendes Personal einzusetzen:
— Objektleitung: Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten und -kontinuität verantwortlich ist.
Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar sein und monatlich am Nutzer-Jour-Fix teilnehmen.
— Hausmeister: Die AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) beschriebene Liegenschaft einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Die Arbeiten sind zu den üblichen Dienstzeiten des Nutzers der Liegenschaft i. d. R. montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 8.00 bis 16.00 Uhr auszuführen. An mindestens 2 Tagen pro Woche ist ein Hausmeister vor Ort ist. Die AG geht bezogen auf einen Kalendermonat von durchschnittlich 20 Wochenstunden zur Erbringung der Grundleistungen aus.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
Untermainkai 23-25 in 60329 Frankfurt am Main
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeisterleistungen für die Dienstliegenschaft des Eisenbahn-Bundesamtes in Frankfurt am Main – VOEK 007-20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 20.12.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 4.1.2021, 12.00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Zudem ist der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de