Stellenanzeigenmanagement über Onlinejobportale
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aldb.org
Abschnitt II: Gegenstand
Stellenanzeigenmanagement über Onlinejobportale
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beauftragung eines Onlinejobportals zur Unterstützung der künftigen Personalentwicklung der ALDB GmbH, um eine effiziente und dezentrale Abwicklung der Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zu ermöglichen.
Die ALDB GmbH betreibt das weltweit größte BOS-Digitalfunknetz für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und die Autorisierten Stellen der Bundesländer und des Bundes. Sie ist eine Tochtergesellschaft der BDBOS. Für ihre künftige Personalentwicklungsplanung, insbesondere vor dem Hintergrund der Expansion ihrer Niederlassungsstellen, beabsichtigt die ALDB GmbH die Beauftragung eines Onlinejobportals. Dieses soll sie sowohl dabei unterstützen, für potenzielle Bewerber sichtbarer zu werden und sich zu präsentieren, als auch eine vereinfachte Ansprache von avisierten Kandidaten/innen ermöglichen. Ferner soll das Stellenanzeigenmanagement eine breite Reichweite erzielen und die Abwicklung der Bewerbungsprozesse aktiv unterstützen und vereinfachen. Dazu sollten insbesondere bedienungsfreundliche Schnittstellen bereitgestellt und ein möglichst umfassendes Kommunikationstool zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Von der Verwendung eines Onlinejobportals verspricht sich die ALDB eine größere Reichweite der von ihr geschalteten Stellenanzeigen im digitalen Zeitalter und eine einfachere Abwicklung und Effizienzsteigerung der Bewerbungsprozesse. Ferner kommt es entscheidend darauf an, dass Synergieeffekte genutzt und potenzielle künftige Mitarbeiter gezielt angesprochen werden können.
Um im Vergleich zum herkömmlichen Bewerbungsprozess die erforderliche Effizienzsteigerung herbeiführen zu können, ist es erforderlich, dass das Portal eine Vielzahl an Personen anspricht und technische Voraussetzungen schafft, um mit den potenziellen Bewerbern in Kontakt zu treten und die ALDB zu präsentieren.
Die Optimierung von Bearbeitungsschritten der Bewerbungen verlangt nach Schnittstellenlösungen mit vorhandenen Bewerbermanagementsystemen. Ferner sind die Zukunftsfähigkeit und Beständigkeit des zu wählenden Anbieters ein entscheidender Umstand gerade im Hinblick auf die sich durch die pandemische Lage verändernde Situation am Arbeitsmarkt und im Bewerbungsprozess, die vor allem die Durchführung von Vorstellungsgesprächen in Präsenz nahezu ausgeschlossen haben. Darüber hinaus expandiert die ALDB im Moment sehr stark und baut im Zuge dessen Standorte in mehreren Städten Deutschlands auf. Auch dies schränkt die Möglichkeit von Vorstellungsgesprächen in Präsenz ein, da die Personalabteilung der ALDB zentral in Berlin sitzt.
Nach Durchführung einer intensiven Markterkundung kann nur Stepstone als Generalistenjobportal im Verfahren verbleiben.
Nur Stepstone bietet neben Kommunikationsmöglichkeiten mit potenziellen Bewerbern und der Möglichkeit zur Erstellung unternehmensseitiger Profile darüber hinaus mit der „Quick-Apply“-Funktion eine unkomplizierte Schnittstellenmöglichkeit mit internen Bewerbermanagementsystemen und durch die Zurverfügungstellung von Videointerviewtools eine Möglichkeit, Onlinebewerbungsgespräche zu führen.
Insbesondere das Videotool zeichnet Stepstone als zukunftsfähigen Marktteilnehmer aus, der im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und die damit einhergehenden Veränderungen auf dem Bewerbungsmarkt erkannt und hierauf reagiert hat.
Der ALDB ist es dabei besonders wichtig, dass durch die pandemische Lage nicht absehbar ist, ob und wann in Zukunft wieder reale Treffen mit potenziellen Mitarbeitern möglich sein werden und daher unklar ist, wie sich Bewerbungsprozesse in absehbarer Zeit gestalten werden.
Seit Beginn der pandemischen Lage hat die ALDB wie viele andere Arbeitgeber auf den Einsatz von Videokonferenztools gesetzt. Dabei hat sich gezeigt, dass bei der Vielzahl der am Markt tätigen Anbieter oft technische Probleme und Abstimmungsschwierigkeiten entstehen. Manche Bewerber kennen bestimmte Programme nicht oder haben dort kein Nutzerkonto eingerichtet. Bei anderen Bewerbern entstanden im Laufe der Videokonferenz technische Störungen, die nach einem Wechsel des Konferenztools behoben werden konnten.
Der Einsatz des Videotools ist eine hervorragende Möglichkeit, diesen Problemstellungen aus dem Weg zu gehen und mit allen Bewerbern einen gleichmäßigen und fairen Bewerbungsprozess zu gestalten, der von allen Seiten technisch die gleichen Voraussetzungen verlangt.
Der ALDB ist besonders an einer ganzheitlichen Lösung gelegen, die den Ablauf der Bewerbungsprozesse vom Beginn bis zum Abschluss durchgehend betreut und unterstützt mit Darstellungsmöglichkeiten des Unternehmens, Zugriff auf Bewerberdatenbanken, Kontaktmöglichkeiten, Bewerbungsgesprächen und Implementierung von Bewerberdaten. Eine andere Lösungsmöglichkeit würde den Beschaffungsbedarf der ALDB nicht befriedigen, sondern nur in Teilbereichen Arbeit abnehmen und gerade kein ganzheitliches Konzept bedeuten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.stepstone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: +49 228 / 9499-400
Internet-Adresse: www.vergabekammer.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: +49 228 / 9499-400
Internet-Adresse: www.vergabekammer.de