Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/Main Hbf
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5-6 und optional Lph 7
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
NT17: Änderung Plangenehmigung
Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, da die geschuldete Leistung durch das Büro Bereits erbracht wurde. Ein Wechsel des AN würde bedeuten, dass eine Einarbeitung in die Plangenehmigungsunterlagen und in die Planung durch einen folgenden AN notwendig wären. Des Weiteren Müssten wieder Abstimmungen mit den TÖB´s geführt werden. Dies würde den Terminplan um mind. 6.- 8. Monate verzögern.