Servicevertrag Fahrgastinformationssysteme – DT4 und DT5
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Servicevertrag Fahrgastinformationssysteme – DT4 und DT5
Servicevertrag der den Betrieb der Infotainmentsysteme (Fahrgast Infotainments (FGI)) und OnBoard Information System (OBIS)) der Fahrzeugflotten DT4 und DT5 für die Zukunft sicherstellen soll.
Hamburg
Instandhaltungsleistungen von Infotainmentsysteme (Fahrgast Infotainments (FGI)) und OnBoard Information System (OBIS)) der Fahrzeugflotten DT4 und DT5.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Bestellung des Servicevertrages unterliegt den Regeln des Vergaberechts. Gemäß § 132 Absatz GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand greift. Hier liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Diese Voraussetzungen liegen wie folgt vor:
Die U-Bahn Flotte verfügt über 4 Fahrgastinformationssysteme mit 2 unterschiedlichen Systemausführungen. Sowohl in den DT4 als auch DT5 Fahrzeugen befindet sich jeweils ein sogenanntes GigaStar als auch ein OBIS System. Das OBIS System ist das leistungsfähigere Nachfolgesystem des obsoleten GigaStar Systems. Für das DT4 GigaStar System besteht bereits seit mehreren Jahren ein Servicevertrag mit NOMAD Digital, der durch den neuen Vertrag abgelöst wird. Die Systeme wurden von dem Hersteller Nomad Digital (ehemals Inova) mit eigener Hard- und Software entwickelt und geliefert. Die Gehäuse der Displays sind kundenspezifisch für die Verwendung in DT4 und DT5 angefertigt worden. Die Konstruktionsunterlagen sind Eigentum von Nomad. Das System würde speziell für die Bahnanwendung bzw. den Anforderungen der HOCHBAHN Peripherie entwickelt.
Nomad besitzt das KnowHow und die Erfahrung, die erforderlich ist, um die Verfügbarkeitsanforderungen der HOCHBAHN zu gewährleisten.
Die Softwarequellcodes unterliegen der Geheimhaltung und werden vom Systemlieferanten nicht zur Verfügung gestellt. Daher ist eine Herbeiführung der Offenlegung dieser Dokumente nicht realisierbar. Aus dem Grund sind Softwareänderungen nur durch NOMAD möglich. Zur Absicherung im Insolvenzfall erfolgt eine Hinterlegungsvereinbarung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Servicevertrag für die Fahrgastinformationssysteme im DT4 und DT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.nomad-digital.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]