Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV01-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpipriv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen
Vergabe der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für das Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht.
Unterhaltsreinigung
Hamburg
Unterhaltsreinigung des Institutsgebäudes. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 9 400 qm Bodenfläche.
Es handelt sich um Büroräume, Besprechungs- und Konferenzräume, Magazin, Bibliotheksräume, Apartment, Lager, Küchen und Toiletten, sowie die dazugehörenden Flure, Fahrstühle und Treppenhäuser.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine dreimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate.
Der Vertrag enthält eine dreimalige Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Glasreinigung
Hamburg
Beidseitige Reinigung von sämtlichen Fenster-, Innenglas-, Türflächen und Glaswänden, Fenster-Brüstungsflächnen, Oberlichter, Glasdächer und Rahmenreinigung (Alu-Rahmen) in und am Gebäude, insgesamt ca. 1 500 qm Glasfläche, zu den abgestimmten Terminen, 4 x Mal im Jahr.
Der Vertrag enthält eine dreimalige Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot – unabhängig davon, auf welches Los – sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszuges
Eigenerklärung über die Fachkunde der Reinigungskräfte
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden Bieter müssen bereit sein, auf Wunsch des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung Ihre Firma, den für die Auftragsausführung verantwortlichen Objektleiter in einem Gespräch dem Auftraggeber vorzustellen.
Für die Reinigungsdienstleistungen ist seitens des Auftragsnehmers ein Qualitätsmanagementsystem zu organisieren, in dessen Rahmen dem Auftraggeber umgehend nach Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ein permanenter Ansprechpartner (Objektverantwortlicher) zu benennen ist, der dem Institut bei der Lösung aller sich aus der Leistungserbringung ergebenden Probleme zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass stets zuverlässiges, vertrauenswürdiges und qualifiziertes Personal im Rahmen der beauftragten Leistungen in der jeweils angegebenen Dienstzeit zum Einsatz kommt. Das schließt die Gestellung von Ersatzpersonal in Krankheitsfällen und Urlaubszeiten ein. Dies betrifft sowohl Objektleiter und Stellvertreter als auch alles übrige eingesetzte Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund des umfangreichen Anforderungsportfolios wird den Bietern zur sichereren Angebotskalkulation und um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten die Begehung der Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe verpflichtend vorgegeben.
Die Teilnahme des Bieters an der Begehung vor Angebotsabgabe ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Begehungen finden vom 12.04. bis einschließlich den 15.4.2021 statt. Einen Termin fordern Sie bitte über das Nachrichtentool im Bietercockpit an.
Sie erhalten daraufhin das vom MPI ausgefüllte Dokument (Anmeldung und Protokoll der Ortsbegehung) über das Nachrichtentool. Bitte bringen Sie dieses zum Besichtigungstermin mit. Auf dem Protokoll Ortsbegehung wird dem Bewerber vom AG die ordnungsgemäße Teilnahme an der Ortsbegehung bestätigt.
Pro Bewerber ist ein Begehungstermin mit maximal 1 Teilnehmer*in möglich. Anmeldeschluss für die Ortsbegehung ist der 8.4.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).