Wartung, Support, Pflege und Dienstleistungen für das Entscheidungshilfesystem (Decision Support System =DSS) des Wasserstandsvorhersagedienstes im Zeitraum von 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Support, Pflege und Dienstleistungen für das Entscheidungshilfesystem (Decision Support System =DSS) des Wasserstandsvorhersagedienstes im Zeitraum von 2021-2025
Für den Betrieb des Entscheidungshilfesystems (Decision Support System) für die Wasserstandsvorhersagedienste ([removed]) FEWS BSH muss eine Softwaresystempflege fortgeführt werden um den hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsansprüchen Folge zu leisten.
EVB-IT Vertrag: Bereitstellung von Software-Updates, Technischer Support und Fehlerkorrektur, Betrieb eines Testsystems beim Auftragnehmer, Beratung und Helpdesk, Verfügbarkeitsgarantie mit vom BSH vorgegebenen Reaktionszeiten während der Servicezeiten (wochentags von 8 bis 17 Uhr), Anpassungsarbeiten.
Hamburg
Für den Betrieb des Entscheidungshilfesystems (Decision Support System) für die Wasserstandsvorhersagedienste ([removed]) FEWS BSH muss die Softwaresystempflege fortgeführt werden um den hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsansprüchen Folge zu leisten. Das System basiert auf der Grundsoftware Delft FEWS der Fa. Deltares. Diese Software unterliegt Änderungen, die neben der Sicherheit gegen Angriffe Dritter sowie Verbesserung der Performance durch Patches, Updates etc. auch Neuerungen oder Veränderungen von Funktionen innerhalb der Software sein können. Die modular aufsetzenden Funktionen des FEWS BSH sind dann auch entsprechend anzupassen.
Für den Betrieb des FEWS BSH wird ein EVB-IT Vertrag erstellt, der
— Bereitstellung von Software-Updates,
— Technischer Support und Fehlerkorrektur,
— Betrieb eines Testsystems bei der Auftraggeberin,
— Beratung und Helpdesk,
— Verfügbarkeitsgarantie mit vom BSH vorgegebenen Reaktionszeiten während der Servicezeiten (wochentags von 8 bis 17 Uhr) gewährleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Hinweis:
Entgegen der Angaben in Punkt 6 der Eigenerklärung Eignung ist es ausreichend, wenn der Bieter entweder eine Betriebs-/oder eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen nachweist. Es ist nicht erforderlich beide Versicherungen nachzuweisen.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, und Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zu verfügen (Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV):
— Berechtigung zur Weitergabe von Delft-FEWS Lizenzen an Dritte, Systemimplementation, Abschluss von Support- und Wartungsverträgenmit Endkunden, und Anforderung von Support zur fachlichen Unterstützung,
— Einsatz von (gemäß Punkt 2.4.3 der EVB-IT Service-AGB) qualifiziertem Personal für die Hotline zur Erfassung und ersten Klärung der Störungsmeldung,
— Fernzugriff per VPN mit dem CISCO AnyConnect Secure Mobility Client,
— Bereitstellung eines Testsystems, welches zum gesamtheitlichen Test neuer Konfigurationseinstellungen, Programmstände, Störungen usw. dient,
— Sicherstellung der Übernahme sämtlicher Änderungen, Anpassungen, Konfigurationseinstellungen und programmiertechnischen Entwicklungsleistungen des Auftragnehmers am Standard, in einen neuen Standard, welcher fortan gepflegt und supported wird,
— Sicherstellung einer Mindest-Verfügbarkeit von 98 % anhand der BSH-Hardware.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung Eignung,
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Verzeichnis der Unterauftragnehmer*,
— Verpflichtungserklärung*,
— Erklärung der Bietergemeinschaft*,
— Erklärung IT-Sicherheit,
— Zusatzerklärung zum Angebot.
* nur sofern erforderlich
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Urkalkulation.
Hinweis:
Das Dokument „Anlage_A2_Übersicht der relevanten Kriterien_V1.3“ ist nur in den Fällen mit dem Angebot vorzulegen, in denen der Bieter Eintragungen in das Dokument vorgenommen hat.
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [removed]