Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=383004
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=383004
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m2), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.

Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen:

— Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 9.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00:00 Uhr. Die Start-Up-Phase ist für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den Auftragnehmer (AN) vorgesehen,

— Der AN setzt eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung muss montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort sein,

— Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein:

a) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Hauptpforte ist in Zweifachbesetzung zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr.

b) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes/Kontrolldienstes ist wie folgt durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr und von 18.15 bis 00.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr, Einfachbesetzung von 6.15 bis 20.00 Uhr, Zweifachbesetzung von 20.00 bis 00.00 Uhr.

c) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Sicherheitszentrale erfolgt in Zweifachbesetzung kalendertäglich (Mo-So inkl. Feiertage) von 00.00 bis 24.00 Uhr (24/7). Eine Wachleitung wird montags bis samstags (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr täglich vor Ort in der Sicherheitszentrale eingesetzt und übernimmt Aufgaben des Alarmdienstes.

— Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst sowie Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet,

— Der AN hat zudem ein manuelles Wachbuch und ein Wächterkontrollsystem zu stellen,

— Die AG hat die Option von dem AN die Umstellung des manuellen Wachbuchs auf ein elektronisches Wachbuch zu verlangen.

Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein – auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages – Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Propsthof 78a in 53121 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/04/2022
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich, sofern die AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2028, 24.00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).

2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden 250 000 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:

— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,

— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

a. Eigenerklärungen gem. § 34 a GewO:

— Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i. S. v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,

— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,

— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).

b. Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals: Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):

— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,

— Nachweise über die geforderten Qualifikationen gem. Punkt 2.2 und 2.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhang I):

— Objektleitung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig, Schulung Führungs- und Teamkompetenz, Schulung Bewältigung von Konfliktsituationen,

— Empfangs-/Pfortendienst: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer,

— Kontrolldienst: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer,

— Alarmdienst/Sicherheitszentrale: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer,

— Wachleiter/Sicherheitszentrale: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Schulung Führungs- und Teamkompetenz, Schulung Bewältigung von Konfliktsituationen,

— Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhangs I),

— Schichtplan gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhangs I),

— Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 des Anhangs I).

c. Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,

— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,

— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Führungs- und Teamkompetenz ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Bewältigung von Konfliktsituationen ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

— Alter: über 18 Jahre,

— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

d. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Empfangs-/Pfortendienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Empfangs-/Pfortendienst vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,

— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,

— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,

— Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Alter: über 18 Jahre,

— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

e. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Kontrolldienst vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,

— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,

— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,

— Alter: über 18 Jahre,

— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

f. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Sicherheitszentrale/Alarmdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Alarmdienst vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,

— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,

— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,

— Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen/ehemals Aufzugswärter (18. Lebensjahr muss vollendet sein, besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015),

— Alter: über 18 Jahre,

— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Fortsetzung III.1.3) Punkt 6:

g. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Sicherheitszentrale / Wachleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Wachleitung vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,

— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,

— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,

— Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen/ehemals Aufzugswärter (18. Lebensjahr muss vollendet sein, besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015),

— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Führungs- und Teamkompetenz ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Bewältigung von Konfliktsituationen ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,

— Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

— Alter: über 18 Jahre,

— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

h. Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:

— Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG – SÜ2 Sab. (SÜ 2 Sab.)). Dies gilt auch für das Vertretungspersonal,

— Eigenerklärung, dass zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung während der kompletten Vertragslaufzeit stets eine ausreichende Anzahl an Personen (mind. 11 Beschäftigte) mit einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 Sab.) zzgl. entsprechend überprüftes Reservepersonal vorgehalten wird,

— Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (SÜ 2 Sab), die entsprechenden Nachweise innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorlegen werden,

— Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2 Sab) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.

(Näheres zu den Sicherheitsüberprüfungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) unter Punkt 2.1.).

7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,

— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

8. Referenzen:

Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre, wobei mindestens eine Referenz den regelmäßigen Einsatz von SÜG-überprüften Personal oder vergleichbar beinhalten muss, mindestens eine Referenz den Einsatz im stationären Sicherheitsdienst in einer Sicherheitszentrale (vor Ort 24/7 besetzt) beinhalten muss und mindestens ein Referenzobjekt mindestens 75 % des jährlichen Angebotspreises des ausgeschriebenen Objektes betragen muss.

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Anzugeben sind: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).

(Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:

9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.

10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/05/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden;

— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 21.4.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert;

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26.4.2021; 12.00 Uhr;

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen;

— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen;

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden;

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht;

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt;

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,

— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) [removed], E-Mail: [removed]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2021