„Entsorgung“, ECA-2020-100 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2020-100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 30 / 2598-1550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Entsorgung“, ECA-2020-100
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen.
Los 1: Gefährliche Abfälle
Die Leistung hat an 2 Standorten des Auftraggebers zu erfolgen:
— Hauptstandort: Kommandantenstraße 18 / Alte Jakobstraße 109, 10969 Berlin-Kreuzberg,
— zweiter Standort: Saturnstraße 6, 13405 Berlin-Tegel.
Entsorgung folgender Abfallfraktionen: 07 01 04 / 07 03 04*, 15 02 02*, 16 01 14*, 08 03 12*, 09 01 02*, 09 01 01*, 11 01 11*, 13 02 05*, 13 08 99*, 08 04 09*, 15 01 10*, 16 02 13*, 20 01 21.
Los 2: Nicht gefährliche Abfälle und Bauabfälle
Die Leistung hat an 2 Standorten des Auftraggebers zu erfolgen:
— Hauptstandort: Kommandantenstraße 18 / Alte Jakobstraße 109, 10969 Berlin-Kreuzberg,
— zweiter Standort: Saturnstraße 6, 13405 Berlin-Tegel.
Entsorgung folgender Abfallfraktionen: 17 06 03*, 17 01 17, 17 09 04, 20 01 08, 20 03 01, 20 03 07, 20 01 01, 20 01 39, 15 01 01, 15 01 03 (alt.: 20 01 38), 17 04 05, 15 01 02.
Los 3: Farbschlamm
Die Leistung hat an 2 Standorten des Auftraggebers zu erfolgen:
— Hauptstandort: Kommandantenstraße 18 / Alte Jakobstraße 109, 10969 Berlin-Kreuzberg,
— zweiter Standort: Saturnstraße 6, 13405 Berlin-Tegel.
Entsorgung folgender Abfallfraktionen: 08 03 08.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Entsorgung“, ECA-2020-100, Los 1: Gefährliche Abfälle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.