Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05491
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Auftragsgegenstand ist die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 der Beschäftigten der TK und der TKgesundheit GmbH an allen Standorten, wie sie sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2) sowie der ArbMedVV und die diesen nachgelagerten Normen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Unverzüglich nach Zuschlagserteilung werden die Abstimmungsgespräche gemäß der Leistungsbeschreibung zwischen den Vertragsparteien geführt. Im Anschluss beginnt ab 1.7.2021 die Leistungserbringung mit einer 3-monatigen Einführungsphase, in der noch nicht die kompletten Leistungen zu erbringen sind. Der AN stellt den vollständigen Leistungsumfang spätestens zum 1.10.2021 zur Verfügung. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2022. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wird er nicht gekündigt, endet der Vertrag am 30.6.2027.
(1) Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung werden die Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.1 der LB zwischen den Vertragsparteien geführt.
Der AN stellt den vollständigen Leistungsumfang spätestens bis zum 1.10.2021 zur Verfügung.
Vorgelagert ist einen dreimonatigen Einführungsphase ab dem 1.7.2021, in der der AN die Leistung gemäß Ziffer 3.2 der LB erbringt.
Bereits ab dem 15.5.2021 soll der AN Covid-19-Impfungen sukzessive in den Dienstellen der TK auf Abruf der TK durchführen können, sofern die rechtlichen Voraussetztungen geben sind. Die Impfstoffbeschaffung nimmt der AN nach Rücksprachen mit der TK vor, sobald ein zugelassener Covid-19-Impfstoff am Markt verfügbar ist.
(2) Der Vertrag hat eine feste Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2022.
(3) Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wird er nicht gekündigt, endet der Vertrag mit Ablauf des 30.6.2027.